Yacht- & Bootsanmeldung in Kroatien
04.03.2022 Jedes ausländische Boot über 2,50 Meter Länge oder 5,5 kW muss in Kroatien angemeldet werden. Es sind die Schiffssicherheits- und Leuchtfeuergebühren zu entrichten. Diese richten sich nach Länge der Yacht / des Bootes und Motorleistung in KW. Zum Befahren kroatischer Gewässer mit Freizeitbooten muss eine Jahresgenehmigung (auch Vignette oder Permit) oder, wie es heißt,…