Gültigkeit & Geltungsbereich des Küstenpatents

Wissen

Wo gilt mein
Küstenpatent?

Die Gültigkeit kroatischer Boots- & Yachtführerscheine hängt von mehreren Faktoren ab — eine pauschale „internationale Gültigkeit“ gibt es nicht. Hier die wichtigsten Grundregeln.

01 Kurz gesagt

Vier
Grundregeln.

Keine pauschale Gültigkeit. Boots- & Yachtführerscheine sind nicht international einheitlich geregelt — es entscheiden nationale Vorschriften.

Nur am Meer. Küstenpatente gelten zum Führen von Booten und Yachten auf See — Binnenseen haben eigene Bestimmungen.

12-Seemeilen-Zone. Das kroatische Hoheitsgewässer reicht 12 sm vor die Küste.

Flagge & Hoheitsgewässer. Maßgeblich sind der Flaggenstaat der Yacht und die Gesetze des Hoheitsgewässers, in dem Sie sich befinden.

Segelyacht bei rauer See und dramatischem Himmel

02 Eigene Yacht

Es zählt die
Flagge.

Ob ein Küstenpatent gültig ist, regeln die Gesetze des Landes, unter dessen Flagge die Yacht fährt (Zulassungsland) — bei privaten Yachten in der Regel das Land des fixen Hauptwohnsitzes (wie beim Auto), bei gewerblichen Yachten die Flagge des Landes des Firmensitzes.

  • Internationales Gewässer: Es gelten allein die Gesetze des Flaggenstaates.
  • Fremdes Hoheitsgewässer (12-sm-Zone): Vorrangig gelten die Gesetze des Küstenstaates, in dessen Gewässer Sie sich befinden.

03 Charteryacht

Es zählt das
Charterland.

Bei Charteryachten regelt grundsätzlich das Gesetz des Landes, in dem Sie chartern, ob Ihr Führerschein anerkannt wird. Innerhalb der EU werden die Patente weitgehend gegenseitig anerkannt — allerdings mit Einschränkungen je nach Fahrtgebiet.

Wichtig: Alle Bedingungen sowie zeitliche Begrenzungen sind abhängig von Änderungen der Vorschriften des kroatischen Ministeriums „Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture“ und Verlautbarungen in den „Narodne Novine“. Im Zweifel beraten wir Sie gern.

.kp-intl-sec .kp-intl details{background:#fff;border:1px solid #dde9ef;border-radius:12px;padding:.1rem 1.3rem;margin:.7rem 0;box-shadow:0 3px 12px rgba(10,77,104,.05);} .kp-intl-sec .kp-intl details[open]{border-color:var(–aqua,#37a9c9);box-shadow:0 8px 26px rgba(10,77,104,.10);} .kp-intl-sec .kp-intl summary{font-family:“Poppins“,sans-serif;font-weight:600;color:var(–navy,#0a4d68);cursor:pointer;padding:1.05rem 0;list-style:none;font-size:1.05rem;line-height:1.4;display:flex;justify-content:space-between;gap:1rem;align-items:center;} .kp-intl-sec .kp-intl summary::-webkit-details-marker{display:none;} .kp-intl-sec .kp-intl summary:after{content:“+“;color:var(–sea,#15779b);font-weight:700;font-size:1.5rem;line-height:1;flex:0 0 auto;} .kp-intl-sec .kp-intl details[open] summary:after{content:“2013″;} .kp-intl-sec .kp-intl .kp-acc-body{padding:.1rem 0 1.2rem;color:#33586a;line-height:1.7;border-top:1px solid #eef4f7;margin-top:-.2rem;padding-top:.9rem;}

Amtlich & international anerkannt

Das kroatische Boat Skipper B ist ein staatlich anerkanntes, amtliches Befähigungszeugnis. Eine pauschale „internationale Gültigkeit“ gibt es allerdings nicht: Die Anerkennung liegt im Ermessen der jeweiligen Küstenstaaten und hängt von der Nationalität des Skippers, der Flagge der Yacht, dem Fahrtgebiet und dem Zweck (privat oder gewerblich) ab. Die wichtigsten Fälle je Staatsbürgerschaft:

Boat Skipper B – Gültigkeit für kroatische Staatsbürger
Der Boat Skipper B ist die kroatische Basislizenz zum Führen von Charter- und Eigneryachten bis 18 m Länge (Motor oder Segel) und enthält die UKW-Seesprechfunkberechtigung. In kroatischen Hoheitsgewässern ist er uneingeschränkt gültig.
Boat Skipper B – Gültigkeit für österreichische Staatsbürger
Österreich als Binnenstaat schreibt für die Yachtführung auf See keinen eigenen Befähigungsausweis zwingend vor. Mit dem Boat Skipper B dürfen österreichische Staatsbürger Charteryachten auch in anderen Ländern (z. B. Italien) führen. Yachten unter österreichischer Flagge dürfen mit dem BS-B in der 12-Meilen-Zone anderer Länder und in internationalen Gewässern geführt werden. Das österreichische Verkehrsministerium (BMVIT) erhebt keine Einwände, Fahrzeuge unter österreichischer Flagge mit einem kroatischen Befähigungsausweis zu führen.
Boat Skipper B – Gültigkeit für deutsche Staatsbürger
In Kroatien ist der Boat Skipper B voll gültig. Außerhalb Kroatiens ist die Anerkennung eingeschränkt: Eine Charteryacht z. B. in Italien dürfen deutsche Staatsbürger mit dem BS-B in der Regel nicht führen, und Yachten unter deutscher Flagge dürfen mit dem BS-B nur in Kroatien geführt werden. Für Fahrten außerhalb Kroatiens sind die Vorschriften des jeweiligen Küstenstaates maßgeblich.
Boat Skipper B – Gültigkeit für Schweizer Staatsbürger
In kroatischen Hoheitsgewässern ist der Boat Skipper B gültig. Für die Nutzung außerhalb Kroatiens bzw. unter anderer Flagge gelten die Vorschriften des jeweiligen Küstenstaates — eine pauschale Anerkennung besteht nicht. Wir empfehlen, die Anerkennung vor Fahrtantritt beim betreffenden Land zu prüfen; gern beraten wir Sie dazu.

Hinweis: Diese Übersicht fasst die häufigsten Fälle zusammen und ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften der Küstenstaaten bzw. des kroatischen Ministeriums (MMPI). Ausführliche Informationen finden Sie in unseren FAQ oder auf Anfrage über Kontakt.

Bereit, in See zu stechen?

Wählen Sie Ihren Termin in Zadar — online buchen und sofort bezahlen.

Jetzt online buchen