Info & FAQ
Antworten auf häufige Fragen rund um Küstenpatent, Kurse, Prüfung und Anmeldung in Kroatien — nach Themen sortiert, einfach aufklappen.
Kurs, Prüfung & Anmeldung
Was muss ich zur Prüfung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung am Kurstag mit:
- 2 aktuelle Passfotos im amtlichen Format 3 × 2,5 cm (keine Automatenfotos)
- Reisepass oder Personalausweis im Original und als Kopie
- das farbig ausgedruckte Skriptum
- bei der Funkprüfung zusätzlich eine Kopie Ihres Bootsführerscheins
Fehlende Unterlagen können Zusatzgebühren (mind. 20 €) verursachen oder zum Ausschluss von der Prüfung führen.
Worauf sollte ich am Kurs- und Prüfungstag achten?
Damit vor Ort alles reibungslos läuft:
- Hinterlegen Sie eine Mobilnummer — Ort und genaue Startzeit erhalten Sie ca. 1 Tag vorher per SMS oder E-Mail.
- Erscheinen Sie bitte pünktlich.
- Arbeiten Sie das Skriptum schon zu Hause durch — im Kurs wiederholen wir die häufigsten Prüfungsfragen und die Navigation.
- Ihr Patent können Sie in der Regel direkt am Prüfungstag abholen (Wartezeit ca. 2 Stunden) — bitte Reisepass oder Personalausweis mitbringen.
Prüfung kroatische Küstenpatente
Boat Skipper A – Bootsführerschein
Boat Skipper B – Boots- & Yachtführerschein inkl. UKW Seesprechfunk
keine Praxisausbildung oder Praxisprüfung erforderlich
Die Prüfung besteht nur aus einem theoretischen Teil in dem der Kandidat sein Wissen über
Navigation auf einer Seekarte – Positions-, Kurs- und Entfernungbestimmung,
Lichterführung laut KVR
Schallsignale
internationale Kollisionsverhütungsregeln
Positions-, Kurs- & Entfernungsbestimmung
Kartenkunde, Kardinalzeichen und Lateralzeichen
Leuchtfeuer
Wetter- & Windkunde
Knotenkunde
Notsignale, Sicherheit auf See, Suche & Rettung,
Maschinenkunde, Bootskunde, Schiffsbaukunde und Technik
sowie bei Boat Skipper B auch UKW Seesprechfunk
Notruf, Dringlichkeits- & Sicherheitsruf
Allgemeiner Funkverkehr & Funkalphabet
und weitere für die Führung von Booten und Yachten erforderliche theoretischen Kenntnisse laut unserem Skriptum nachweisen muss.
Es gibt nur eine theoretische, mündliche Prüfung, KEINE Praxisprüfung (Info siehe FAQ’s)
Die Prüfung dauert im Durchschnitt ca. 15 Minuten und enthält Fragen aus den angeführten Kapiteln
Wir empfehlen unsere „smart & easy“ Kurse
Sie wiederholen im gewählten Ort am Tag vor der Prüfung die wichtigsten Prüfungsfragen,
sowie Navigation
(Kurs-, Entfernungs- & Positionsbestimmung)
und erfahren die häufig gestellten Fragen
des jeweiligen Hafenamtes.
Prüfung Boat Skipper in Zadar
Die Prüfung zum Erwerb von Boat Skipper A oder B besteht ausschließlich aus einem theoretischen, mündlichen Teil — es gibt keine Praxisprüfung.
Geprüft wird Ihr Wissen über Navigation auf der Seekarte (Kurs-, Positions- & Entfernungsbestimmung), Verkehrs- & Ausweichregeln (KVR), Seezeichen, Lichterführung, Wetterkunde sowie Schiffsbau- & Maschinenkunde — bei Boat Skipper B zusätzlich UKW-Seesprechfunk. Die Prüfung dauert im Schnitt rund 15–20 Minuten und findet deutschsprachig betreut im Hafenamt Zadar (Fährhafen Gaženica) statt.
Navigation auf der Seekarte
Jede Kandidatin und jeder Kandidat muss die drei Aufgaben — Kurs-, Positions- und Entfernungsbestimmung — selbstständig auf der Seekarte lösen können. Navigationsdreiecke, Zirkel und Seekarte werden bei Kurs und Prüfung kostenlos zur Verfügung gestellt. Üben Sie diese Aufgaben am besten schon vorab.
Wir empfehlen unseren kompakten „smart & easy“-Kurs am Tag vor der Prüfung: Sie wiederholen die wichtigsten Prüfungsfragen sowie die Navigation und erfahren die häufig gestellten Fragen des Hafenamtes Zadar.
Zahlung & Preise
Sie buchen Ihren Kurs online und bezahlen direkt — bequem per PayPal oder Kredit-/Debitkarte. Der angezeigte Gesamtpreis ist ein Komplettpreis in Euro und enthält bereits alle Leistungen des gewählten Pakets:
- Heimstudium: Skriptum, Prüfungsfragen & über 100 Videoclips
- den kompakten Kurs am Tag vor der Prüfung (smart & easy)
- die deutschsprachig betreute Prüfung im Hafenamt Zadar
- sämtliche amtlichen Prüfungsgebühren
Eine Anzahlung oder Restzahlung vor Ort ist nicht erforderlich — mit der Online-Buchung ist alles beglichen.
Eine Übersicht aller Preise finden Sie unter Preise, buchen können Sie direkt unter Kurse online buchen. Für Gruppen & Firmen gibt es Sonderkonditionen — sprechen Sie uns an.
Kurse in deutscher Sprache
Alle unsere Kurse und Prüfungen finden in perfektem Deutsch statt — für Boat Skipper A, Boat Skipper B (inkl. UKW-Seesprechfunk) sowie die UKW-Funkprüfung zu ausländischen Bootsführerscheinen.
Die Heimvorbereitung (Skriptum, die häufigsten Prüfungsfragen und über 100 Videoclips) ist bei allen Kurs- und Prüfungspaketen inklusive.
Smart & easy Kurs in Zadar
Kompakter Kurs am Tag vor der Prüfung in Zadar — Sie wiederholen die wichtigsten Prüfungsfragen und die Navigation. Auf Wunsch sind Einzel-/Privatkurse oder Onlinecoaching gegen Aufpreis möglich (bitte vorab anfragen).
Betreute Prüfung in Zadar
Die amtliche Prüfung erfolgt deutschsprachig betreut im Hafenamt Zadar. Ab Boat Skipper B werden gemäß IMO/SOLAS einfache englische Fachvokabeln laut Skriptum vorausgesetzt; auf Wunsch ist die Prüfung auch in Englisch oder Kroatisch möglich.
Küstenpatent & Funk – Kurs in deutsch in Zadar
Die MAG Seefahrtschule Zadar bereitet Sie in perfektem Deutsch auf die amtliche Prüfung zum Erwerb der kroatischen Küstenpatente Boat Skipper A und Boat Skipper B sowie der UKW-Seesprechfunkberechtigung vor – mit organisierter und persönlich betreuter Prüfung im Hafenamt Zadar. Je nach Ihren Wünschen bieten wir dafür verschiedene Vorbereitungsvarianten an.
Die kroatischen Küstenpatente A & B
Das Küstenpatent A (Boat Skipper A) berechtigt zum Führen von Motor- und Segelbooten bis 7 m und 20 PS – ohne Funk.
Das Küstenpatent B (Boat Skipper B) berechtigt zum Führen von Motor- und Segelyachten ohne PS-Limit – inklusive Funk.
UKW-Seesprechfunk
Eine UKW-Seesprechfunkberechtigung ist für den Yachtcharter in Kroatien obligat. Im Boat Skipper B ist sie bereits enthalten; zu einem ausländischen Bootsführerschein können Sie sie als separaten UKW-Funkschein erwerben.
Kurs & Prüfung in Zadar – in perfektem Deutsch
Wie bei allen unseren Kursen üblich, findet die organisierte und betreute Prüfung im Hafenamt im Fährhafen Zadar (Gazenica) statt.
Nicht im Preis inkludiert: Anreise, Unterkunft, Verpflegung & Getränke, Transfers zum bzw. vom Hafenamt sowie alle nicht ausdrücklich als inklusive angeführten Leistungen.
Zadar – der ideale Ort für Kurs und Prüfung in Dalmatien
Zadar ist ideal, wenn Sie Ihren Urlaub in Norddalmatien verbringen – etwa auf den Inseln Pag, Vir, Ugljan, Pašman, Dugi Otok oder den Kornaten, oder in Orten wie Novalja, Petrčane, Biograd und Šibenik – und dabei Ihr Küstenpatent erwerben möchten.
Termine, Preise & Buchung
Alle aktuellen Kurstermine finden Sie unter Kurse & Termine, die Konditionen unter Preise. Ihren Platz reservieren Sie direkt über die Online-Buchung. Bei Fragen erreichen Sie uns über Kontakt – wir legen Wert auf persönliche Beratung und Begleitung in deutscher Sprache.
Praxisprüfung & Praxisausbildung
Bootsführerschein Boat Skipper A und Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B inklusive UKW Seesprechfunk
21.12.2020
Oft wird an uns die Frage herangetragen warum es bei kroatischen Befähigungszeugnissen keine Praxisprüfung gibt. Für Boat Skipper A & B ist keine Praxisprüfung erforderlich. Zur
Praxisausbildung finden Sie nachstehend Informationen.
Viele Länder verlangen zum „privaten“ Führen von Yachten nicht einmal eine theoretische Ausbildung !
Zum Beispiel sind Österreichische Bootsführerscheine auch zeitlich unbeschränkt gültig und niemand überprüft, ob jemand nach 10 Jahren noch Wissen und Praxis hat eine Yacht zu führen und
vielleicht seit der Prüfung nie alleine und selbstverantwortlich eine Yacht gesteuert hat.
Weshalb ist KEINE Praxisausbildung inkludiert ?
Die Praxis als Rudergänger oder Wachführer (Commercial Wachoffizier) ist in Kroatien erst nach Ablegung der theoretischen Prüfung gestattet.
Praxisausbildung nach der Prüfung
Die Praxisausbildung erfolgt nach Ablegung der theoretischen Prüfung auf Yachten nach Bedarf des Auszubildenden.
Seerecht: Praxis beim Führen von Booten und Yachten
Das Gesetz (Seefahrtsrecht) sagt hierzu,
unabhängig ob in einem Staat Bootsführerscheine vorgeschrieben sind – oder nicht:
jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür einstehen, dass er die nötigen Fähigkeiten hat als Skipper eine Yacht zu kommandieren oder zu steuern da dies ist einer besonderen
Tätigkeit entspricht !
Unser Tipp für Skipper ohne Skipperpraxis:
Wollen Sie mit Ihrer neuen Yacht Praxis sammeln, Skipperpraxis auf der eigenen Yacht !
Wollen Sie eine Yacht chartern, Skipperpraxis auf der Yacht die Sie chartern, siehe MAG Yachtcharter
Wollen Sie kommerziell arbeiten, unsere einwöchiges Profi Skippertraining, siehe MAG Yachtcharter
Bootsführerschein Boat Skipper A
KEINE Praxisausbildung & KEINE Praxisprüfung erforderlich
Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich, da nur Kleinfahrzeuge bis 7 m Länge und maximal 20 PS in Küstennähe geführt werden dürfen.
Für diese Fahrzeuge ist in vielen Ländern überhaupt kein Bootsführerschein vorgeschrieben.
Wozu soll man zum Fahren mit einem kleinen Schlauchboot an der Küste zum nächsten Badestrand eine kostenintensivere Ausbildung zum Führen von Yachten absolvieren wenn man sowohl eigene kleine
Boote bis 7 m Länge und maximal 20 PS mit Boat Skipper A führen kann als diese auch mieten kann.
In Kroatien müssen Sie die nur die theoretischen Kenntnisse zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie von Schwimmern und Tauchern bei der Prüfung nachweisen.
Die praktischen Fähigkeiten sind bei Kleinfahrzeugen wohl von jedem in einer kurzen Einschulung bei Bootsübernahme zu erlernen.
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B
KEINE Praxisausbildung & KEINE Praxisprüfung erforderlich
Boat Skipper B gilt als Grundschein der Handelsmarine.
In diesem Fall der kommerziellen Ausübung der Tätigkeit an Bord eines Bootes oder einer Yacht erwirbt der Kandidat das theoretische Wissen wie bei einem Lehrberuf durch Kurs & Prüfung und
danach die Praxis an Bord eines gewerblich genutzten Bootes oder einer kommerziellen Yacht vom Lehrherren, dem Kapitän des Fischerbootes, Ausflugsbootes oder der Yacht, der ihm am Ende der
Lehrzeit ein Zeugnis ausstellt.
Im privaten Bereich, Eigneryacht oder Charteryacht, ist jeder Skipper selbstverantwortlich sich den praktischen Skill anzueignen.
Der Vorteil besteht darin, dass Sie entscheiden welchen Boots- oder Yachttyp Sie steuern und führen wollen und auf welche Erfahrung Sie bereits zurückgreifen können. Jedes Boot
oder jede Yacht verhält sich anders, es ist ein Unterschied ob Sie eine 2-motorige Yacht mit Z-Trieb oder einmotorige Yacht mit Wellenantrieb manövrieren müssen.
Bedenken Sie, dass SIE als Skipper für Schiff (Wert) und Menschen an Bord die alleinige Verantwortung tragen.
Ihr Vorteil ist, hat ein Skipper bereits praktische Erfahrung in der Führung von Booten und Yachten in führerscheinfreien Ländern gesammelt erspart er sich die Kosten für eine Praxisschulung beim
Erwerb von Boat Skipper B.
Die Prüfung besteht nur aus einem theoretischen Teil in dem der Kandidat sein Wissen über Navigation auf einer Seekarte, Verkehrsregeln, Ausweichregeln,
Seezeichen, Wetterkunde, Schiffsbaukunde und Technik sowie Seesprechfunk und weitere für die Führung von Booten und Yachten erforderliche Kenntnisse nachweisen muss.
Bei stundenweiser Miete eines Motorbootes empfehlen wir Einweisung durch den Vermieter.
Bei Yachtcharter empfehlen wir die Praxis auf jener Yacht die Sie Chartern zum Charterbeginn zu erlernen.
Bei Eigneryachten empfehlen wir Skipperpraxis auf Ihrer Yacht zu erwerben.
Wir bieten für Skipperpraxis auf ausgewählten Yachten für Ihren Urlaubstörn mit Skipperpraxis am 1. Tag kostenlos an sowie 1-wöchige Profi-Skipperpraxis für privates Führen von Yachten bis hin zu
kommerzieller Yachtführung.
Siehe Skipperpraxis
Welcher Schein & Berechtigungen
Boat Skipper A oder B
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
Welchen Bootsführerschein Sie benötigen richtet sich nach dem Zweck und Ihren Wünschen
Boat Skipper B beinhaltet die Berechtigungen von Boat Skipper A
Bei eigenen Booten & Yachten richtet sich der benötigte Bootsführerschein nach der Länge des Bootes, dem benötigten Fahrgebiet und der Motorisierung (siehe Berechtigung Boat Skipper A)
Zum Chartern ist Boat Skipper B obligat !
Bootsführerschein Boat Skipper A
gültig zum privaten Führen von Motor- & Segelbooten und Beibooten zu Yachten
unter 7 m und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Detailinformationen siehe Boat Skipper A

Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B
gültig zum Führen von gewerblich & privat genutzten
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
Boote bis 15m Länge ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
Detailinformationen siehe Boat Skipper B

Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis und daher auch gültig zum kommerziellen Führen von Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ sowie Booten bis 15m, Passagieranzahl laut Zulassung.
Gesetzliche Bestimmungen zum Führen von Booten in Kroatien
Für Boote über 2,5 m Länge oder über 5 HP ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See (nicht Binnenseen) vorgeschrieben.
Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Auch zum Führen von Beibooten braucht man einen Bootsführerschein!
Ein ausländischer Segelschein gilt in Kroatien nicht zur Berechtigung motorisierte Beiboote zu führen.
Ausschlaggebend ist der Hauptantrieb des Bootes!

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für
Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
siehe Info zu Führerscheinfreie Boote
Erwerb von Boot Skipper B für Inhaber von Boat Skipper A
Der Erwerb von Boat Skipper B bedarf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, Erweiterung der Bootsgröße auf unbegrenzte PS/KW, auch für Inhaber von BS-A der gesamten Prüfung für BS-B inkl. UKW Seesprechfunk
Bester Bootsführerschein Yachtführerschein
12.2024 – FAQ – Die am häufigsten gestellten Fragen & Antworten zu kroatischen Boots- & Yachtführerscheinen
Diese Frage ist nicht zu beantworten, die Entscheidung liegt beim Kandidaten !
Welcher Bootsführerschein oder Yachtführerschein ist für Ihre Ziele am besten geeignet?
Sie müssen die Berechtigung eines Befähigungszeugnisses losgelöst von der Zulassung (Flagge) des Bootes oder der Yacht sehen.
Es gibt keine international gültigen Bestimmungen zum Führen von Freizeitbooten und Yachten sowie gewerblich genutzten Ausflugsbooten und Yachten.
Wollen Sie chartern oder ein eigenes Boot oder eigene Yacht erwerben?
Bei eigenen Booten und Yachten gilt das Flaggenrecht, also im internationalen Gewässer jene Gesetze die im Zulassungsland des Bootes oder der Yacht gelten und jene Vorschriften des
Hoheitsgewässers (12 Meilen Zone). Innerhalb der Hoheitsgewässer, in der 12 Meilenzone, können in bestimmten Hoheitsgewässern abweichende oder erweiterte Vorschriften gelten.
Beim Charter gelten im Allgemeinen jene Vorschriften, die im Heimatland des Skippers gelten, allerdings können in bestimmten Hoheitsgewässern abweichende oder erweiterte Vorschriften gelten. So
ist in Kroatien auch zum privaten Führen von Charteryachten immer auch zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung vorgeschrieben.
Wollen Sie privat Boote & Yachten zu Sport- & Vergnügszwecken führen oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen?
Diese Frage bedarf der Klärung der Berechtigung des Befähigungszeugnisses und der Bestimmungen des Zulassungslandes des Bootes beziehungsweise der Yacht.
Zum Beispiel können unter österreichischer Flagge zugelassene Yachten ausschließlich privat aber nicht gewerblich genutzt werden.
Welches Wasserfahrzeug wollen Sie führen?
Kleinere Boote und schwach motorisierte Boote gelten in manchen Ländern privat als führerscheinfrei zu führen, in anderen Ländern dürfen auch Yachten privat führerscheinfrei geführt werden.
In welcher Region wollen Sie ein Boot oder eine Yacht führen?
Kleinere Boote und schwach motorisierte Boote gelten in manchen Ländern privat als führerscheinfrei zu führen, in anderen Ländern gelten auch Yachten privat als führerscheinfrei zu führen. Die Vorschriften über den Befähigungsausweis richten sich in internationalen Gewässern nur nach der Flagge (Zulassungsland) des Wasserfahrzeuges, innerhalb von 12 Meilen Zonen auch nach den Bestimmungen des Hoheitsgewässers.
Wollen Sie gewerblich als Skipper / Kapitän auf einer Yacht tätig werden?
Es sind die Bestimmungen des Landes der Ausstellung des Befähigungszeugnisses, die Bestimmungen des Landes der Zulassung der Yacht (Flaggenrecht) und des Hoheitsgewässers (Land der Ausübung der kommerziellen Tätigkeit) zu beachten. In manchen Ländern gelten erweiterte oder besondere Vorschriften zum Führen gewerblich genutzter Boote und Yachten. Eine gewerbliche Beförderung vo zahlenden Passagieren auf nicht dafür zugelassenen Wasserfahrzeugen und/oder mit einem nicht zukommerziellen Ausübung der Tätigkeit berechtigen Befähigungszeugnis kann in vielen Ländern nicht nur Strafen nach sich ziehen sondern bis zur Beschlagnahmung des Wasserfahrzeuges führen.
Skipperpraxis
Der Erwerb von Skipperpraxis obliegt in manchen führerscheinfreien Ländern dem Skipper oder Yachteigner.
Die Skipperpraxis kann in führerscheinpflichtigen Ländern entsprechend den regionalen Vorschriften vor oder nach der theoretischen Prüfung erworben werden,
Weshalb ist in Kroatien bei BS-B KEINE Praxisausbildung inkludiert ?
Die Praxis als Rudergänger, Wachführer oder Skipper ist in Kroatien im Gegensatz zu Führerscheinen zum privaten Führen von Yachten (z.B. MSVÖ in Österreich) erst nach Ablegung der theoretischen
Prüfung gestattet. Die Bestimmung lautet, wer am Ruder sitzt muss auch Inhaber des entsprechenden Befähigungszeugnisses sein.
Haftung für die Einhaltung der Vorschriften
Für die Einhaltung der Vorschriften haftet der Skipper/Kapitän des Wasserfahrzeuges wobei dei gewerblicher Tätigkeit der Eigner des Wasserfahrzeuges ebenfalls haftbar ist.
Diese Informationen sind ein Auszug aus den Vorschriften zum Führen von Eigneryachten und Charteryachten, ohne Gewähr der Vollständigkeit und vorbehaltlich von nationalen Änderungen und entheben werde den Skipper/Kapitän noch Yachteigner zur Überprüfung aktueller Vorschriften des Zulassungslandes der Yacht, der Vorschriften der zu befahrenden Hoheitsgewässer und Änderungen von Berechtigungen der Befähigungszeugnisse.
Bootsführerscheinpflicht in Kroatien
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
16.12.2020 / update 2023
Ein Bootsführerschein zum Führen von Booten ist in Kroatien obligat
Seit der Führerscheinreform in Kroatien ist für alle motorisierten Boote, auch für Boote unter 3.68 kW (5 PS), eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See (am Meer) vorgeschrieben
Nicht gültig sind Binnenseescheine wie „Donaupatente“, Wörthersee- oder Bodenseepatente.
Das heißt, für jedes motorbetriebene Boot ist eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben, auch zum Führen von Beibooten von Yachten unter 5 PS.
update für Boote unter 2,5 m und 5 HP
Boote unter 2,5 m Länge und unter 5 HP dürfen entsprechend der Zulassung (Fahrtbereich) führerscheinfrei von Personen ab 18 Jahren
geführt werden. Wird eine der Grenzen (Länge/Motorisierung überschritten ist der Bootsführerschein für die entsprechende Länge/Motorisierung erforderlich.
Diese Informationen sind ohne Gewähr und vor dem Führen eines Bootes ohne Führerschein ist unbedingt das zuständige Hafenamt zu kontaktieren da Änderungen jederzeit ohne Bekanntgabe auf dieser
Seite möglich sind.
Boote über 2,5 m müssen über Maschinenantrieb verfügen
Alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
Nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne Maschinenantrieb (Motor) gestattet.
Führerscheinfreie Boote siehe Führerscheinpflicht & führerscheinfreie Boote in Kroatien
Welcher Bootsführerschein für welches Boot oder welche Yacht ?
Boat Skipper A
Boat Skipper A eignet sich somit für Jugendliche welche Beiboote von Yachten führen wollen.
Der Vorteil, bereits ab dem ab dem 15. Geburtstag ist die Prüfungsablegung möglich.
Weiters ist Boat Skipper A und für all jene geeignet, die ein Boot unter 7 m und Motor bis 15 kW ohne Funk besitzen und bis maximal 6 NM von der Küste fahren wollen.
Beachten Sie, dass in Kroatien das Führen von motorisierten Beibooten einer Yacht nur durch Personen erfolgen darf welche im Besitz eines gültigen Bootsführerscheines für motorbetriebene
Wasserfahrzeuge sind, auch für den kurzen Weg von der ankernden Yacht zum Strand!
Boat Skipper A ist nicht gültig zum Chartern von Yachten, sehr wohl aber zum Mieten von Booten unter 7 m und maximaler Motorisierung bis 15 kW. Boat Skipper A ist nicht gültig zum Führen von
Jetskis da diese die erlaubte Motorleistung von 15 kW übersteigen.
Boat Skipper B
Boat Skipper B ist gültig zum Führen von eigenen Yachten und Wassersportfahrzeugen wie Jetski im gesamten kroatischen Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) unabhängig
von der Flagge der Yacht und der Nationalität des Skippers.
Gültigkeit für Boat Skipper B zum Führen eigener Yachten entsprechend der Flagge (Zulassung) und zum Chartern entsprechend der Nationalität des Skippers siehe „Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine„
Boat Skipper B ist gültig zum Führen von Charteryachten, Motor- & Segelyachten, im gesamten kroatischen Hoheitsgewässer, also der 12 Meilen Zone.
Boat Skipper B enthält auch eine UKW Seesprechfunkberechtigung. In Kroatien sind alle kommerziell genutzten Boote und Yachten ausrüstungspflichtig mit einem
Seesprechfunkgerät und der Skipper einer Charteryacht muss neben einem für Bootsgröße und Bootstyp gültigen Bootsführerschein auch eine Seesprechfunkberechtigung vorweisen können.
Ausländische Boots- & Yachtführerscheine
wie z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein
In der Regel werden ausländische Boots- & Yachtführerscheine zum Führen eigener Boote & Yachten anerkannt.
Ebenso ist das Chartern mit ausländischen Bootsführerscheinen „See“ möglich, nicht aber mit Binnenscheinen.
Sollte der Charterskipper nur über einen ausländischen Boots- oder Yachtführerschein ohne Seesprechfunkberechtigung verfügen kann er eine UKW Seesprechfunklizenz zu seinem ausländischen
Bootsführerschein in Kroatien erwerben.
In
Kroatien anerkannte ausländische Bootsführerscheine
Ausländische Segelscheine
Wenn der Skipper einer Segelyacht nur über einen ausländischen Segelschein See verfügt ist er mit diesem nicht befugt das motorisierte Beiboot zu führen. Es klingt vielleicht paradox, dass ein
Skipper berechtigt ist eine große Segelyacht zu führen aber kein motorisiertes Beiboot aber die Begründung findet sich im Gesetz. Für eine Segelyacht gilt der Motor nicht als Hauptantrieb, bei
einem motorisierten Beiboot gilt der Motor aber als Hauptantrieb. Der kroatische Boat Skipper B gilt aber zum Führen von Motor- & Segelyachten.
Gesetzliche Bestimmungen zum Führen von Booten in Kroatien
Für jedes motorbetriebene Boot UND jedes Boot über 2,5 m Länge ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand oder zur Mole mit einem unter 5 PS motorisierten Beiboot braucht man einen Bootsführerschein! Auch
motorisierte Beiboote gelten als Motorboote.
Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe, Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Führerscheinpflicht in Kroatien und betreffen NICHT die Anmeldungspflicht bzw. Permitabgaben (Seenotrettungsabgabe &
Leuchtturmsteuer)
Bei der Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot
über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 kW (6,8 PS) unabhängig von der Länge gekauft werden.
Führerscheinpflichtige Boote können in einem Hafenamt NICHT angemeldet werden wenn kein gültiger Bootsführerschein vorgewiesen werden kann.
Diese Informationen sind ohne Gewähr und vor dem Führen eines Bootes ohne Führerschein ist unbedingt das zuständige Hafenamt zu kontaktieren da Änderungen jederzeit ohne Bekanntgabe auf dieser
Seite möglich sind.
Mindestalter für kroatische Bootsführerscheine
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
14.12.2020
Bootsführerschein Boat Skipper A
Prüfungsablegung ab dem 15. Geburtstag
gültig zum privaten Führen von Motor- & Segelbooten und Beibooten zu Yachten
bis 7 m Länge und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Boat Skipper A eignet sich somit für Jugendliche welche Beiboote zu Yachten führen und für all jene, die ein Boot
unter 7 m und Motor bis 15 kW besitzen und bis maximal 6 NM von der Küste fahren wollen.

Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B
Prüfungsablegung ab dem 16. Geburtstag
Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages gültig zum privaten Führen von Booten laut Kategorie A
Ab dem 18. Geburtstag erlöschen automatisch die Einschränkungen und Boat Skipper B ist ohne Zusatzprüfung ist gültig zum privaten Führen von
Booten bis 15 m Länge ohne PS/kW Beschränkung
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.

Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis und daher auch zum kommerziellen Führen von
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ
sowie gewerblich genutzten Booten bis 15 m Länge ohne PS/kW Beschränkung gültig: Fracht- & Fischereiboote, Taxiboote, Fährboote im Liniendienst, Ausflugsboote, Tauchboote, …
Gesetzliche Bestimmungen zum Führen von Booten in Kroatien
Für das Führen von motorisierten Booten UND Beibooten über 2,5 m Länge und/oder über 5 PS ist mindestens Boat Skipper A vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand mit einem Beibootüber 2,5 m Länge und/oder über 5 PS braucht man einen
Bootsführerschein!
Ein ausländischer Segelschein gilt in Kroatien nicht zur Berechtigung motorisierte Beiboote zu
führen.

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für
Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
Boat Leader’s Licence mit UKW-Funk
Eine Umschreibung einer kroatischen „Boat Leader’s Licence of competency“ – „Uvjerenje o osposobljenosti za voditelja brodice“ mit dem Vermerk
auf der Rückseite
„the holder is authorized to operate radio stations…“ muss NICHT umgeschrieben werden und ist weiterhin gültig.
Alle Boat Leader’s Licences of competency, Ausstellung nach 1995 haben diesen Vermerk.



Boat Leader’s Licence of competency“ OHNE dem Vermerk „UKW – Funk“
Für Boat Leader’s Licence of competency mit früherem Ausstellungsdatum ohne Vermerk zu UKW Funk siehe Umschreibungen.
Für Boat Leader’s Licence of competency – Uvjerenje za voditelja čamca ohne Vermerk UKW Funk siehe Umschreibungen.
Informationen zu „Boat Leader’s Licence of competency“ – „Uvjerenje o osposobljenosti za voditelja brodice“ mit dem Vermerk auf der Rückseite
„the holder is authorized to operate radio stations…“ muss laut Auskunft des Hafenamtes Rijeka vom 06.05.2024 NICHT umgeschrieben werden und ist weiterhin
gültig.
Alle Angaben gültig zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorbehaltlich amtlicher Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Bootsführerscheine Meer Binnenseen Flüsse
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
16.12.2020
Kann man mit nautischen Boots- & Yachtführerscheinen See und Küstenpatenten, auch Boote / Yachten auf Binnenseen oder Flüssen führen?
Kann man Befähigungszeugnissen die zur Navigation am Meer gelten auch auf Binnengewässern, auf Seen oder der der Donau Boote oder Yachten führen ?
Wenn ein Bootsführerschein für den jeweilige See oder den Fluss vorgeschrieben ist, wie z.B. in Österreich – Nein
Kann man Bootsführerscheinen für Binnengewässer, mit dem Schiffsführerpatent Seen und Flüsse, Yachten am Meer führen?
Wenn ein Bootsführerschein See (für das Meer) vorgeschrieben ist, wie z.B. in Kroatien – Nein !
Bestimmungen für Bootsführerscheine See & Binnengewässer
Generell gelten Befähigungszeugnisse für das ausgestellte Fahrtgebiet. Boots- & Yachtführerscheine See, egal in welchem Staat erworben gelten nur zur Navigation auf See, das heißt am Meer. Umgekehrt gilt das gleiche. Ein Donaupatent oder Binnensee Patent berechtigt nicht zum Führen von Booten, Schiffen und Yachten auf See.
Ausnahmen:
Flüsse die in ein Meer münden dürfen in manchen Staaten, bis zu einer festgelegten Grenze, mit Befähigungszeugnissen die zur Navigation auf See berechtigen, befahren werden.
In manchen Ländern sind auf einem Befähigungszeugnis regionale Ausnahmen vermerkt.
Begründung:
Bei Bootsführerscheinen See (Meer) gilt Navigation als Hauptbestandteil der Prüfung, nicht jedoch bei Binnenscheinen.
Lichterführung und Seezeichen auf See weichen in vielem von Bestimmungen der Binnenschifffahrt ab.
Bei der Donau z.B. werden Entfernungen in km angegeben, auf See (am Meer) findet in der Navigation ausschließlich die sm – Seemeile (NM – nautical mile) Verwendung. Auch Geschwindigkeitsangaben
werden auf See (am Meer) ausschließlich in Knoten angegeben welche auf der nautischen Seemeile basieren
(1 Knoten entspricht 1 SM pro Stunde)
Schiffsführerpatent Seen und Flüsse
Für den Erwerb von Schiffsführerpatenten Seen und Flüsse empfehlen wir die die
Schiffsführerschule am Grundlsee
Für Kombi-Angebote einer fundierten Ausbildung für privates und/oder kommerzielles Führen von Booten & Yachten auf Binnengewässern und am Meer kontaktieren Sie die
Seefahrtschule Grundlsee.
Schiffsführerschule Grundlsee Foto © MAG Lifestyle Magazin
Navigation Areas I-IV Schifffahrtsbereiche
Navigation Areas für Boote & Yachten unter kroatischer Flagge
Schifffahrtsbereiche von IV (Häfen & Buchten) bis I (internationale Fahrt) für Schiffe, Boote & Yachten
Befähigungszeugnisse für zum Beispiel für Schifffahrtsbereich III beinhaltet auch Schifffahrtsbereich IV
Navigation Area IV
Navigation Area III
Boat Skipper B – Boote / Yachten Flagge Kroatien
Navigation Area II
Navigation Area I
UKW-Seefunk
Funkpflicht für Yachtcharter in Kroatien
Yachtcharter Kroatien – Seesprechfunk und Boots- & Yachtführerschein obligat
03.01.2022
Ein Bootsführerschein – Yachtführerschein und eine Seesprechfunkberechtigung
ist zum Führen von Charteryachten und Booten in Kroatien obligat
Für den Skipper einer Bareboat-Charteryacht in Kroatien ist es gesetzlich vorgeschrieben Inhaber einer gültigen Skipper-Lizenz, des kroatischen Boat Skipper B
oder eines anerkannten ausländischen Bootsführerscheines zu sein > anerkannte ausländischen
Bootsführerscheine
UND
Inhaber einer Seesprechfunklizenz zu sein!
Eine UKW Seesprechfunkberechtigung gültig für Kroatien ist im Boat Skipper B inkludiert.
Höherrangige und international gültige Seesprechfunkberechtigungen für GMDSS können mit zusätzlichen Kurs und Prüfung erworben werden.
Vorschriften für Skipper zum Führen von Charteryachten
Alle Charteryachten und Mietboote müssen in Kroatien mit UKW Seesprechfunkanlage ausgestattet sein !
Zum Führen von Charteryachten in Kroatien ist mindestens eine UKW Seesprechfunkberechtigung zum Betrieb von UKW Seesprechfunkstellen auf gewerblich genutzten Yachten (Charteryachten) gesetzlich
vorgeschrieben
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Boote bis 7m Länge und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen ist, diese können auch ohne
Seesprechfunkberechtigung geführt werden, z.B. mit Boat Skipper A.
> Führerscheinpflicht und führerscheinfreie Boote in Kroatien
Tipps
Die UKW Seesprechfunkberechtigung ist preiswert zu erwerben und kann für Yachtcharter in Kroatien auch zu ausländischen Boots- & Yachtführerscheinen ohne
Seesprechfunkberechtigung erworben werden.
Diese berechtigt and der Teilnahme am UKW-Seesprechfunk.
In Kroatien > anerkannte ausländischen Bootsführerscheine.
Bei Charteryachten mit GMDSS erfragen Sie bei der Charterfirma die Akzeptanz der UKW-Seesprechfunkberechtigung da jedes GMDSS Funkgerät auch im herkömmlichen UKW-Seesprechfunk verwendet werden
kann und zur Zeit eine Abgabe eines Notrufs sogar im Sprechfunk mit MAYDAY zusätzlich zur GMDSS Alarmierung empfohlen wird.
Die UKW-Seesprechfunkberechtigung ist nur für Yachten unter kroatischer Flagge gültig.
Für Yachten und Boote unter ausländischer Flagge gilt die UKW Seesprechfunkberechtigung nur im kroatischen Hoheitsgewässer.
In manchen Ländern ist für Charteryachten keine Seesprechfunklizenz vorgeschrieben.
Für eigene Sportboote unter ausländischen Flaggenist das Führen in Kroatien ohne Funk gestattet ist, wenn diese im Zulassungsland nicht mit Funk ausgestattet sein müssen.
Für Eigneryachten unter ausländischer Flagge können Sie in Kroatien z.B. das international gültige
Restricted Radio Operator’s Certificate for GMDSS, STCW section IV/2 sea Area 1 erwerben > Info GMDSS ROC
Auszug aus den Führerscheinvorschriften für Charteryachten
Seit 2006 werden in Kroatien nur noch amtliche Bootsführerscheine zur Navigation auf See (am Meer) entsprechend der jeweils gültigen Bestimmungen des Kroatischen Ministeriums für Seefahrt
akzeptiert (keine Verbands- oder Vereinsscheine, keine Binnenscheine)
Beachten Sie bitte auch, dass ebenfalls seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht und somit auch Ihre Crewmitglieder einen Bootsführerschein benötigen, wenn sie z.B. mit
dem motorisierten Beiboot an Land fahren möchten (abhängig von der Motorisierung des Beibootes z.B. Boat Skipper A oder B)
Zum Führen von Charteryachten – Motoryachten & Segelyachten –
ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung obligat.
Zu ausländischen Bootsführerscheinen (z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein) kann nach Ablegung der Prüfung in einem Hafenamt eine UKW Seesprechfunkberechtigung
erworben werden (MAG Seefahrtschule Zadar Funkprüfung & Funkzusatzprüfung)
Zum Führen von Booten bis 7m und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen können auch ohne Seesprechfunkberechtigung geführt
werden, z.B. mit Boat Skipper A.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist sowohl der Charterer (Kunde) als auch sein Skipper, soferne der Charterer nicht auch der Skipper ist, verantwortlich.
Der Charterkunde muss nicht gleichzeitig auch als Skipper tätig sein, er muss nur dafür sorgen, dass der von ihm bestimmte Skipper über alle rechtlich vorgeschriebenen Dokumente verfügt.
Funkerzeugnis UKW inkludiert im BSB
Yachtcharter Kroatien – Seesprechfunk und Boots- & Yachtführerschein obligat
2022
Warum gibt es bei Boat Skipper B kein extra Funkerzeugnis?
Die UKW Seesprechfunkberechtigung ist im Boat Skiper B inkludiert,
eine Ausstellung von Boat Skipper B ist nur möglich wenn
1. bei Neuerwerb
bei der Prüfung auch die in der Prüfung gesetzlich inkludierte UKW Funkprüfung abgelegt wird
2. Bei Verlust
entweder ein ehemaliges „General Radiotelephone Operator’s“ Zeugnis vorgelegt werden kann
oder eine UKW Funkzusatzprüfung abgelegt wird.
3. Bei Umschreibung alter Jugo-Patente ein Bootsführerschein (Boat Leader’s Licence oder Mornar Motorist)
UND ein „General Radiotelephone Operator’s“ Zeugnis vorgelegt werden kann
Nur zu ausländischen Bootsführerscheinen können nach Ablegung der Funkprüfung gesonderte UKW Seesprechfunkberechtigungen in Scheckkartengröße ausgestellt werden.
Bei Umschreibungen abgelaufener Jugo-Patente oder Verlust wird bei Vorlage aller obgenannten erforderlichen Dokumente oder Ablegung einer UKW Funkzusatzprüfung ein Boat Skipper B ausgestellt, es
kann keine gesonderte Funklizenz ausgestellt werden.
Ehemalige „General Radiotelephone Operator’s“ Seesprechfunkzeugnisse
Die ehemaligen „General Radiotelephone Operator’s“ Zeugnisse behalten die Gültigkeit als Zeugnis über die abgelegte Prüfung, sollen daher unbedingt aufbewahrt werden, können aber nicht
mehr neu ausgestellt werden, da sie für den Betrieb abgelaufen sind.
In der Berufsschifffahrt ab 500 BRZ oder bei größeren Yachten abhängig vom Fahrtgebiet sind GMDSS Betriebszeugnisse erforderlich. Zum Chartern von Yachten ist weiterhin ein auf UKW
eingeschränktes Seesprechfunkzeugnis wie im Boat Skipper B inkludiert zulässig.
Zum Führen von Charteryachten ist ein UKW Seesprechfunkzeugnis obligat
Für den Skipper einer Bareboat-Charteryacht in Kroatien ist es gesetzlich vorgeschrieben Inhaber einer gültigen Skipper-Lizenz, des kroatischen Boat Skipper B
oder eines anerkannten ausländischen Bootsführerscheines zu sein > anerkannte ausländischen
Bootsführerscheine
UND
Inhaber einer Seesprechfunklizenz zu sein!
Eine UKW Seesprechfunkberechtigung gültig für Kroatien ist im Boat Skipper B inkludiert.
Höherrangige und international gültige Seesprechfunkberechtigungen für GMDSS können mit zusätzlichen Kurs und Prüfung erworben werden.
Vorschriften für Skipper zum Führen von Charteryachten
Alle Charteryachten und Mietboote müssen in Kroatien mit UKW Seesprechfunkanlage ausgestattet sein !
Zum Führen von Charteryachten in Kroatien ist mindestens eine UKW Seesprechfunkberechtigung zum Betrieb von UKW Seesprechfunkstellen auf gewerblich genutzten Yachten (Charteryachten) gesetzlich
vorgeschrieben
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Boote bis 7m Länge und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen ist, diese können auch ohne
Seesprechfunkberechtigung geführt werden, z.B. mit Boat Skipper A.
> Führerscheinpflicht und führerscheinfreie Boote in Kroatien
Tipps
Die UKW Seesprechfunkberechtigung ist preiswert zu erwerben und kann für Yachtcharter in Kroatien auch zu ausländischen Boots- & Yachtführerscheinen ohne
Seesprechfunkberechtigung erworben werden.
Diese berechtigt and der Teilnahme am UKW-Seesprechfunk.
In Kroatien > anerkannte ausländischen Bootsführerscheine.
Bei Charteryachten mit GMDSS erfragen Sie bei der Charterfirma die Akzeptanz der UKW-Seesprechfunkberechtigung da jedes GMDSS Funkgerät auch im herkömmlichen UKW-Seesprechfunk verwendet werden
kann und zur Zeit eine Abgabe eines Notrufs sogar im Sprechfunk mit MAYDAY zusätzlich zur GMDSS Alarmierung empfohlen wird.
Die UKW-Seesprechfunkberechtigung ist nur für Yachten unter kroatischer Flagge gültig.
Für Yachten und Boote unter ausländischer Flagge gilt die UKW Seesprechfunkberechtigung nur im kroatischen Hoheitsgewässer.
In manchen Ländern ist für Charteryachten keine Seesprechfunklizenz vorgeschrieben.
Für eigene Sportboote unter ausländischen Flaggenist das Führen in Kroatien ohne Funk gestattet ist, wenn diese im Zulassungsland nicht mit Funk ausgestattet sein müssen.
Für Eigneryachten unter ausländischer Flagge können Sie in Kroatien z.B. das international gültige
Restricted Radio Operator’s Certificate for GMDSS, STCW section IV/2 sea Area 1 erwerben > Info GMDSS ROC
Auszug aus den Führerscheinvorschriften für Charteryachten
Seit 2006 werden in Kroatien nur noch amtliche Bootsführerscheine zur Navigation auf See (am Meer) entsprechend der jeweils gültigen Bestimmungen des Kroatischen Ministeriums für Seefahrt
akzeptiert (keine Verbands- oder Vereinsscheine, keine Binnenscheine)
Beachten Sie bitte auch, dass ebenfalls seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht und somit auch Ihre Crewmitglieder einen Bootsführerschein benötigen, wenn sie z.B. mit
dem motorisierten Beiboot an Land fahren möchten (abhängig von der Motorisierung des Beibootes z.B. Boat Skipper A oder B)
Zum Führen von Charteryachten – Motoryachten & Segelyachten –
ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung obligat.
Zu ausländischen Bootsführerscheinen (z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein) kann nach Ablegung der Prüfung in einem Hafenamt eine UKW Seesprechfunkberechtigung
erworben werden (MAG Seefahrtschule Zadar Funkprüfung & Funkzusatzprüfung)
Zum Führen von Booten bis 7m und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen können auch ohne Seesprechfunkberechtigung geführt
werden, z.B. mit Boat Skipper A.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist sowohl der Charterer (Kunde) als auch sein Skipper, soferne der Charterer nicht auch der Skipper ist, verantwortlich.
Der Charterkunde muss nicht gleichzeitig auch als Skipper tätig sein, er muss nur dafür sorgen, dass der von ihm bestimmte Skipper über alle rechtlich vorgeschriebenen Dokumente verfügt.
Anerkennung, Gültigkeit & Umschreibung
Anerkennung BSB
Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Kroatien
Gekürzte Informationen zu häufig gestellten Fragen zu dem komplexen Thema Anerkennung und Gültigkeit vom kroatischem Küstenpatent Boat Skipper B
Gültigkeit & Anerkennung von Boots- & Yachtführerscheinen
Die Anerkennung von Boots- & Yachtführerscheinen in anderen Ländern (Hoheitsgewässern) muss losgelöst von der Gültigkeit einer Lizenz betrachtet werden!
Gültigkeit von Boots- & Yachtführerscheinen
Die Gültigkeit von Boots- & Yachtführerscheinen wird entsprechend der Kategorie vom Ausstellungsland geregelt und gilt für Boote, Yachten und Schiffe unter dieser Flagge.
Die Gültigkeit betrifft unter anderem die Art des Wasserfahrzeuges (Motor oder Maschine oder beides), regelt den Fahrtbereich (Binnengewässer oder See) sowie (küstennahe Fahrt, Küste 12 Meilen
Zone oder internationale Gewässer), den Zweck der Reise (privat oder kommerzielle Gültigkeit) sowie im kommerziellen Bereich das Führen einer gewerblichen Crew.
Anerkennung von Boots- & Yachtführerscheinen
Die Anerkennung eines Boots- & Yachtführerscheines ist ein viel komplexeres Thema da Nationalität des Skippers (z.B. Yachtcharter), Flagge der Yacht (z.B. Eigneryachten), Fahrtgebiet (Hoheitsgewässer oder internationaler Seeraum), Fahrtbereich sowie Zweck der Reise (privat oder gewerblich) zu beachten sind.
Auszüge zum Thema Anerkennung von Boots- & Yachtführerscheinen
Privates Führen von Yachten zu Sport- & Vergnügungszwecken
Ein anderer als ein Kroatischer Staatsbürger möchte eine Charteryacht privat in Kroatien führen
Innerhalb eines Hoheitsgewässers (12 Meilen Zone) sind die Vorschriften des Hoheitslandes gültig.
Charteryachten in Kroatien müssen aufgrund der Vorschriften bei einer für Charter berechtigten kroatischen Firma registriert sein.
Die Basislizenz zum Führen von kroatischen Charteryachten bis 18m Länge, unabhängig vom Antrieb (Motor oder Segel) , ist der Boat Skipper B welcher auch die UKW Seesprechfunkberechtigung
enthält.
Welche anderen Boots- & Yachtführerscheine anerkannt sind ersieht man unter der Verlautbarung des dafür zuständigen kroatischen Ministeriums,
siehe Ausländische Bootsführerscheine: welche in Kroatien zum Chartern anerkannt sind.
Die Anerkennung der Boots- & Yachtführerscheine gilt vorbehaltlich, dass der Skipper auch Inhaber einer Seesprechfunklizenz ist. Zu anerkannten Boots- & Yachtführerscheinen kann bei
Fehlen einer Sprechfunkberechtigung eine kroatische UKW Seesprechfunklizenz erworben werden.
Ein anderer als ein Kroatischer Staatsbürger möchte eine Charteryacht privat in einem anderen Land als in Kroatien führen
In Europa und im allgemeinen werden für einen Charterskipper jene Boots- & Yachtführerscheine anerkannt, welche ihn in seinem Heimatland berechtigen eine Yacht zu
führen.
Charteryachten
Aufgrund dieses Übereinkommens entsteht der Unterschied, dass aufgrund der Vorschriften des Heimatlandes des Charterskippers z.B. ein österreichischer Staatsbürger eine Charteryacht z.B. in
Italien mit Boat Skipper B führen darf, ein deutscher Staatsbürger hingegen nicht.
Zum Unterschied von Eigneryachten.
Wenn ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich seine eigene Yacht unter österreichischer Flagge registriert hat, darf er diese mit kroatischem Bootsführerschein auch im
internationalen Gewässern und anderen Hoheitsgewässern führen, es gilt das Flaggenrecht. Empfehlenswert ist, den Auszug aus dem österreichischen Bestimmungen mitzuführen, da nicht auch die
Küstenwache nicht die Bestimmungen aller Flaggenländer weltweit parat haben kann.
Siehe auch Boat Skipper B – Gültigkeit für österreichische Staatsbürger
Siehe auch Boat Skipper B – Gültigkeit für deutsche Staatsbürger
Siehe auch Boat Skipper B – Gültigkeit für Schweizer Staatsbürger
Siehe auch Boat Skipper B – Gültigkeit für kroatische Staatsbürger
Ein anderer oder ein Kroatischer Staatsbürger möchte eine Eigneryacht in einem anderen Land als in Kroatien führen
Bei Eigneryachten ist die Antwort von der Flagge der Yacht und nicht von der Nationalität des Skippers abhängig. Yachten unter kroatischer Flagge können abhängig von der Flagge mit dem Boat
Skipper B auch in der 12 Meilen Zone anderer Länder geführt werden.
Yachten unter österreichischer Flagge dürfen mit BS-B in in der 12 Meilen Zone anderer Länder und im internationalen Gewässern geführt werden.
Yachten unter deutscher Flagge dürfen mit dem BS-B nur in Kroatien mit Boat Skipper B geführt werden.
Kommerzielles Führen von Yachten zu gewerblichen Zwecken
Ein anderer oder ein Kroatischer Staatsbürger möchte eine Charteryacht kommerziell in einem anderen Land als in Kroatien führen
Es sind die Vorschriften des Hoheitslandes für das betreffende Hoheitsgewässer zu erfragen. Die Vorschriften regeln unter welcher Flagge eine kommerziell genutzte Yacht registriert sein muss, oft nur unter der Flagge des Landes indem die Tätigkeit ausgeübt wird. Zu beachten sind weiters die Vorschriften des Flaggenlandes, so dürfen Yachten unter österreichischer Flagge unabhängig von den Gesetzen des Gastlandes und im internationalen Gewässern nur privat genutzt werden und eine Zulassung für kommerzielle Zwecke ist in Österreich unter Österreichischer Flagge nicht möglich.
Österreich als Binnenstaat verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss.
Ein Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Yachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Ein internationales Abkommen für Befähigungsausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht, daher sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.
BMVIT
Österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Auszug aus den Verlautbarungen des
Österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Für eine
gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Die
vorheriger Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist jedenfalls ratsam.
Weitere Informationen – auf bmvit klicken
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Für Küstengewässer kommerziell gültige „Berufspatente“ können in Österreich NICHT erworben werden, sehrwohl aber z.B. in Kroatien !
Information von Herrn Dr. Linhart, BMVIT
Die Frage der Flagge eines Fahrzeuges ist grundsätzlich losgelöst von der Frage der Gültigkeit eines Befähigungsausweises zu sehen, mit dem ein Fahrzeug geführt wird.
Aus österreichischer Sicht bestehen keine Einwände, Fahrzeuge unter österreichischer Flagge mit einem kroatischen Befähigungsausweis zu führen.
Kontakt E-Mail: Kontaktformular
International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC)
ICC zu österreichischen Boots- & Yachtführerscheinen
Das International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) ist ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer und fällt unter die Resolution Nr. 40 der
Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt für die Wirtschaftskommission Europa der Vereinten Nationen.
Nach Erwerb eines österreichischen Bootsführerscheines kann ein ICC beantragt werden,
laut § 15. (15) besteht eine Verpflichtung zum Erwerb eines Internationalen Zertifikats nicht.
Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern generell gar keinen Bootsführerschein zum Führen von Yachten auf See, also am Meer vor da Österreich aufgrund seiner Lage als
Binnenstaat hoheitsrechtlich weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässern durchführen darf.
IC Ausweiskarten werden zu Verbandsführerscheinen ausgestellt und gegenseitig von jenen Ländern anerkannt, welche die Vereinbarungen der Vereinten Nationen (UNECE) ratifiziert
haben. Ein IC ist aber weder vorgeschrieben noch bringt es dem Skipper Vorteile da Charterfirmen nicht verpflichtet sind ein IC anzuerkennen.
Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Schweden oder Spanien und andere Länder haben die Resolution Nr. 40 nicht angenommen.
Ob ein IC (International Certificate For Operators of Pleasure Craft“, früher ICC) von Küstenstaaten anerkannt wird, bleibt den einzelnen Staaten vorbehalten, diese können ein ICC
anerkennen, müssen aber nicht.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC)
ICC zu kroatischen Boat Skipper Boots- & Yachtführerscheinen
Das ICC ist ein Befähigungszertifikat für Sportbootführer da es auf europäischer Ebene keine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten gibt.
Das International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) ist ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer und fällt unter die Resolution Nr. 40 der
Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt für die Wirtschaftskommission Europa der Vereinten Nationen.
Zu kroatischen Boots- & Yachtführerscheinen See (Meer) wie Boat Skipper B und höherwertigen Befähigungszeugnissen, also gültig von internal waters, coastal waters bis international sea waters
werden keine IC ausgestellt da dies zu kommerziell gültigen Befähigungszeugnissen „See“ (Meer) nicht vorgesehen ist.
Boat Skipper B und höherwertige Befähigungszeugnisse sind
1. gewerblich & kommerziell gültige und amtliche Befähigungszeugnisse
welche auch
2. zur privaten Nutzung von Sportfahrzeugen gelten.
Kroatische Boots- & Yachtführerscheinen wie Boat Skipper B und höherwertigen Befähigungszeugnissen werden zum privaten Führen von Booten & Yachten zu privaten Zwecken von den meisten
Uferanrainerstaaten anerkannt.
Österreichische FB2-, FB3- oder FB4- Berechtigung für Segelyachten und
Führen des motorisierten Beibootes in Kroatien
Sie führen eine Segelyacht und wollen mit Ihrem Beiboot im Hafen zur Mole oder in einer Bucht an den Strand fahren und verfügen „nur“ über einen österreichischen Befähigungsausweis zum Führen von
Segelyachten. Laut kroatischem Gesetz handelt es sich jedoch nur dann um eine Segeljacht, wenn diese ausschließlich über einen Hilfsmotor verfügt.
Beachten Sie, auch bei kleinen Schlauchbooten gilt aufgrund des alleinigen Motor – Antriebes um ein motorisiertes Boot. Beiboote zu Segelyachten gelten nicht als Segelfahrzeug, sondern als
Motorfahrzeug!
Ohne gültigen Bootsführerschein für motorisierte Boote erwachsen Ihnen im Fall einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei Geldstrafen, insbesondere sollte es zu einem Unfall kommen
dementsprechend hohe Geldstrafen.
Führen von Beibooten zur Fahrt in die Bucht oder zur Mole
Beachten Sie bitte, dass für das Führen von motorisierten Beibooten, auch durch Familienmitglieder, für den Bootsführer ein entsprechender Bootsführerschein vorgeschrieben ist.
Bis bis 7 m Länge und maximal 15 kW (20 PS) ist Boat Skipper A ausreichend, Erwerb ab dem 15. Geburtstag möglich. Für stärker
motorisierte Beiboote ist Boat Skipper B gesetzlich vorgeschrieben.
Kommerzielle Seefahrt – Österreich
Seit 2012 fahren keine kommerziellen Hochseeschiffe mehr unter österreichischer Flagge. Somit gehört auch der Österreichische Lloyd mit seinen Frachtschiffen der Geschichte an.
Kommerzielle Schiffe können seither in Österreich zur Seefahrt nicht mehr registriert werden und kommerziell gültige Befähigungszeugnisse können in Österreich, ausgenommen für die
Binnenschifffahrt, NICHT mehr erworben werden.
Kommerziell gültige Befähigungszeugnisse (STCW) müssen daher im Ausland erworben werden.
In Kroatien gilt Boat Skipper B als Grundschein zur kommerziellen Führung von Booten bis 15 m Länge und Yachten bis 30 BRZ/GT. Bei Führung einer kommerziellen Crew ist Boat Skipper C obligat,
bietet aber keine Tonnageerhöhung.
Für Yachten über 30 BRZ/GT werden zum privaten und kommerziellen Bedarf gültige Befähigungszeugnisse angeboten: Yachtmaster A bis 100 BRZ/GT und Yachtmaster B bis 500 BRZ/GT
Anerkennung des kroatischen Küstenpatentes in Italien
Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist
ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit österreichischer Flagge
In diesem Fall ist das kroatische Küstenpatent auch in Italien gültig, da es von der Republik Österreich als EU-Land anerkannt wird.
Wenn das Boot in Österreich eingeflaggt ist, gelten die Berechtigungen des kroatischen Führerscheins
Bei Booten über 10 m. Länge, die in einem italienischen Hafen fest stationieren, ist lediglich eine Meldung an die zuständige Hafenbehörde (Capitaneria di Porto) verpflichtend.
Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist
ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit italienischer Flagge
Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).
D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen
Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist
ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit einer Flagge aus einer anderen EU-Land
Es gelten die Berechtigungen des jeweiligen EU-Landes, wo das Boot eingeflaggt ist und solange das kroatische Küstenpatent von jenem EU-Land anerkannt wird.
Yachtcharter – Motoryachten & Segelyachten
Bei Charter von Yachten fragen Sie vor Unterzeichnung des Chartervertrages ob die Charterfirma Ihren Boots- & Yachtführerschein anerkennt.
Charterfirmen dürfen die Gesetze eines Landes nicht unterschreiten aber strengere als die gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Eine Charterfirma darf z.B. einen Praxiserfahrungsnachweis oder eine Probefahrt verlangen, auch dann, wenn der Skipper einen gültigen Boots- & Yachtführerschein hat, unabhängig von welcher
Behörde dieser ausgestellt oder beglaubigt wurde.
Wir haben alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt, da es leider immer zu unvorhergesehenen Änderungen kommen kann, müssen wir darauf hinweisen, dass diese ohne jede Gewähr sind.
Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B inklusive UKW Seesprechfunk
15.12.2020
Viele Fragen betreffen die Gültigkeit des „Küstenpatentes“ und die Antwort lautet, dass diese Frage nicht so leicht ohne zusätzliche Angaben zu beantworten ist.
Die Gültigkeit von Bootsführerscheinen & Yachtführerscheinen ist im Gegensatz zu Berufsbefähigungszeugnissen für Schiffe über 500 BRZ international nicht
geregelt. Die Anerkennung von Berufsbefähigungszeugnissen wird von der IMO international geregelt, betrifft aber nur Tätigkeiten auf Frachter und Passagierschiffen, keine Yachten, auch wenn diese
kommerziell genutzt werden.
Die Gültigkeit von Bootsführerscheinen & Yachtführerscheinen hängt bei Eigneryachten von der Flagge der Yacht (Land in dem die Yacht registriert ist) und dem
Hoheitsgewässer ab in dem man sich befindet.
Im internationalen Gewässer gelten die Gesetze des Landes in dem die Yacht registriert ist (Flaggenrecht).
In einem Hoheitsgewässer gelten zusätzlich zusätzlich die Gesetze des Landes, in dem man aufhältig ist.
Die Gültigkeit von Bootsführerscheinen & Yachtführerscheinen hängt beim Charter von den Gesetzen des Heimatlandes des Skippers der Charteryacht ab.
Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B
Der Bootsführerschein & Yachtführerschein Boat Skipper B berechtigt Motor & Segelyachten bis 18m auf See (am Meer – nicht auf Binnenseen) zu führen und für folgende Staatsbürger
gilt:
Österreicher sind weltweit zum Führen eigener Yachten unter österreichischer Flagge und zum Chartern berechtigt. Österreicher dürfen somit auch
in Deutschland eine Yacht für Urlaubszwecke chartern.
Für ausländische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich deren eigene Yacht in Österreich registriert ist können ihre Yacht unter österreichischer Flagge weltweit führen, zum Chartern
gelten aber die Gesetze ihres Heimatlandes laut Pass bzw. Personalausweis des Skippers.
Kommerzielle gewerbliche Tätigkeiten (Kabotage)
Beachten Sie, dass jedwede gewerbliche, kommerzielle und entgeltliche Tätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge aufgrund österreichischer Gesetze verboten ist. Was hilft ist ausflaggen,
das bedeutet Registrierung der Yacht in einem anderen Land (z.B. Liberia, Malta, Kroatien). Hierbei sind die Gesetze des Landes zu beachten in dem man einer gewerblichen Tätigkeit mit der Yacht
nachgehen möchte. In Kroatien müssen Yachten zu gewerblichen Tätigkeiten unter kroatischer Flagge registriert sein.
Detailinformationen für Österreicher
Deutsche sind mit Boat Skipper B nur in Kroatien berechtigt ihr eigenesBoot oder ihre eigene Yachten zu führen. Für Deutsche Staatsbürger
ist zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge in Deutschland ein deutscher Boots- oder Yachtführerschein vorgeschrieben. Dieses Gesetz kommt auch beim Chartern in anderen Ländern wie Spanien
oder Italien zur Anwendung. Selbstverständlich können deutsche Staatsbürger mit Boat Skipper B aber in Kroatien Motor & Segelyachten chartern.
Da Kroatien zum Chartern zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung vorschreibt kann diese zu deutschen Bootsführerscheinen in Kroatien erworben werden.
Lassen deutsche Staatsbürger ihre Yacht unter fremder Flagge (Liberia, Panama, Österreich, Großbritannien,…) zu dann können sie ihre Yacht mit Boat Skipper B führen. Die Registrierung einer
privaten Yacht erfolgt immer im Land des Hauptwohnsitzes, bei gewerblichen Yachten im Land des Firmensitzes.
Detailinformationen für Deutsche
Kroaten sind mit Boat Skipper B weltweit zum Führen eigener Yachten unter kroatischer Flagge und zum Chartern berechtigt. Kroaten dürfen somit auch in Deutschland und anderen
Ländern eine Yacht für Urlaubszwecke chartern.
Detailinformationen für Kroaten
Bootsführerscheine internationale Gültigkeit
Beispiele zur Erklärung der, für Anfänger unübersichtlichen Gesetzeslage
07 2025
Generell gibt es KEINE international gültigen Befähigungszeugnisse für Boote und Yachten. Ein internationales Abkommen für Befähigungsausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See
gibt es nicht, daher sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.
Die Anerkennung ist abhängig von mehreren Faktoren. Primär sind Binnenscheine (IWM) nicht kompatibel anerkannt mit Führerscheinen See (CWM). Innerhalb von Hoheitsgewässern sind die Bestimmungen
abhängig von den Vorschriften des Landes der 12 Meilen Zone. Im internationalen Gewässer vom jenem Land in dem das Wasserfahrzeug zugelassen ist (Flaggenrecht).
Des Weiteren muss bei der Frage nach international gültigen Befähigungszeugnissen unterschieden werden, ob sich die Frage auf Eigneryachten oder gemietete Yachten, also Charteryachten bezieht.
Charteryachten – Beispiele
Österreichische und deutsche Befähigungszeugnisse werden zum Führen von
Charteryachten in Kroatien anerkannt aber nur, soferne diese für CW (Coastal Watres) ausgestellt sind (keine Binnenscheine IWM) und auf der Liste des Kroatischen Ministeriums angeführt sind UND der Skipper zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung
verfügt.
Im Boat Skipper B ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung inkludiert.
Zu ausländischen Boots- & Yachtführerscheinen, soferne diese auf der Liste des Kroatischen
Ministeriums angeführt sind, kann eine UKW Seesprechfunklizenz in Kroatien mit Prüfung erworben werden.
Der kroatische Boat Skipper B – Boots- & Yachtführerschein wird für Österreichische Staatsbürger auch in anderen Ländern zum Führen von Charteryachten aufgrund der österreichischen Gesetze anerkannt.
Kroatische und österreichische Staatsbürger können mit Boat Skipper B auch in Deutschland Boote & Yachten chartern wohingehend der Deutsche Staatsbürger ihre eigenen Yachten in deutschen Hoheitsgewässer nur mit einem deutschen Befähigungszeugnis führen dürfen.
Deutsche Staatsbürger dürfen in den meisten europäische Ländern Yachten nur mit dem in Deutschland für deutsche Staatsbürger gültigen Boots- & Yachtführerscheinen führen soferne diese zum Führen auf See (CWM) berechtigen.
Eine Chartergesellschaft darf die Gesetze des Landes und einhergehend des dazugehörigen Hoheitsgewässers nicht unterschreiten aber strengere Richtlinien festlegen, wie zum Beispiel unabhängig des rechtlich gültigen Befähigungszeugnisses Fahrerfahrungsnachweise aufgrund eines Logbuches oder einer Probefahrt verlangen.
Eigneryachten
Österreich als Binnenstaat verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss.
Ein Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Yachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Aus österreichischer Sicht bestehen keine Einwände, Fahrzeuge unter österreichischer Flagge mit einem kroatischen Befähigungsausweis zu führen.
Kroatische Staatsbürger können mit Ihrer Yacht unter kroatischer Flagge abhängig der Lizenz weltweit mit Boat Skipper B im Hoheitsgewässern oder mit Boat Skipper C auch im internationalen Gewässern führen.
Deutsche Staatsbürger, soferne diese ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und daher ihr privates Boot oder ihre private Yacht in Österreich angemeldet haben, folglich das Wasserfahrzeug das die Österreichische Flagge führt, können Ihre Eigneryacht aufgrund der österreichischen Flagge ebenfalls mit Boat Skipper B führen.
Ausländische Bootsführerscheine
21.03.2021 / update 22.04.2024
Ein Bootsführerschein zum Führen von Booten ist in Kroatien obligat
Seit der Führerscheinreform in Kroatien ist für alle Yachten und Boote ab 2,5m und ab 5 HP eine für die Bootsart gültige Berechtigung zum Führen von Booten auf See (am Meer) vorgeschrieben
Nicht gültig sind Binnenseescheine wie „Donaupatente“, Wörthersee- oder Bodenseepatente.
Das heißt, für motorbetriebene Boot ist eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben, auch zum Führen von Beibooten von Yachten.
Alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
Nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne Maschinenantrieb (Motor) gestattet.
Ausländische Boots- & Yachtführerscheine
wie z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein
Eigneryachten
In der Regel werden ausländische Boots- & Yachtführerscheine zum Führen eigener Boote & Yachten anerkannt.
Charteryachten
Ebenso ist das Chartern mit ausländischen Bootsführerscheinen „See“ möglich, nicht aber mit Binnenscheinen!
Anerkannte ausländische Bootsführerscheine in Kroatien finden Sie unter nachstehendem Link.
Übersicht über in Kroatien anerkannte
ausländische Bootsführerscheine & Yachtführerscheine
zum Führen von Charteryachten unter kroatischer Flagge
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In Kroatien vom MMPI anerkannte ausländische Bootsführerscheine
Liste der in Kroatien anerkannten ausländischen Boots- & Yachtführerscheine (PDF)
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Beachten Sie, dass in Kroatien zum Führen von Charteryachten neben einem zur Navigation auf See gültigen Boots- & Yachtführerschein (keine Binnensee- oder
Flusspatente) laut Liste über bilateral anerkannte Boots- & Yachtführerscheine zum Führen von Charteryachten unter kroatischer Flagge auch eine Seesprechfunkberechtigung
obligat ist, zumindest eine Kroatische UKW Seesprechfunkberechtigung.
Beachten Sie, dass die Beachtung der Bestimmungen des „Ministarstvo Mora, Prometta i Infrastrukture“ in der Verantwortung des Skippers liegt. Eine Information zum Erwerb von
UKW-Seesprechfunkberechtigungen bezieht sich auf den Tag der Auskunftserteilung und kann ohne Bekanntgabe an den Fragesteller durch Vorschriftenänderungen abgeändert oder hinfällig sein. Für
Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite keine Gewähr. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie auf https://mmpi.gov.hr/sea/nautics/8462
Seesprechfunk
zum Führen von Charteryachten in Kroatien gesetzlich vorgeschrieben
Im Boat Skipper B, dem kroatischen Boots- & Yachtführerschein ist eine UKW-Seesprechfunkberechtigung inkludiert.
Sollte der Charterskipper über einen ausländischen Boots- oder Yachtführerschein
ohne Seesprechfunkberechtigung verfügen kann er zu seinem ausländischen Bootsführerschein eine
UKW Seesprechfunklizenz in Kroatien erwerben.
Unsere Angebote für Funkzusatzprüfungen zu ausländischen Bootsführerscheinen
Informationen zu „nicht kroatischen Boots- & Yachtführerscheinen“
Ausländische Segelscheine
Wenn der Skipper einer Segelyacht über einen ausländischen Segelschein See verfügt ist er mit diesem nicht befugt Motorboote, unter diesen Begriff fallen auch das motorisierte Beiboote, zu
führen.
Es klingt vielleicht paradox, dass ein Skipper berechtigt ist eine große Segelyacht zu führen aber kein motorisiertes Beiboot aber die Begründung findet sich im Gesetz.
Für eine Segelyacht gilt der Motor nicht als Hauptantrieb, bei einem motorisierten Beiboot gilt der Motor aber als Hauptantrieb. Der kroatische Boat Skipper B gilt zum Führen von Motor- &
Segelyachten.
Gesetzliche Bestimmungen zum Führen von Booten in Kroatien
Für jedes motorbetriebene Boot UND jedes Boot über 2,5 m Länge ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand oder zur Mole mit einem über 5 PS motorisierten Beiboot oder Beiboot über 2,5 m benötigt der Bootsführer einen
Bootsführerschein! Motorisierte Beiboote gelten als Motorboote. Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe, Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Führerscheinpflicht in Kroatien und betreffen NICHT die Anmeldungspflicht bzw. Permitabgaben (Seenotrettungsabgabe &
Leuchtturmsteuer)
Bei der Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot
über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 PS unabhängig von der Länge gekauft werden.
Führerscheinpflichtige Boote können in einem Hafenamt NICHT angemeldet werden wenn kein gültiger Bootsführerschein vorgewiesen werden kann. Keine Gewähr für Informationen auf dieser Seite.
Änderungen der Vorschriften durch das MMPI ohne Bekanntgabe auf dieser Seite vorbehalten.
Gegenüberstellung HR+AT Bootsführerscheine
Gegenüberstellung der Befähigungen & Berechtigungen
17.12.2020
Kroatischer Boat Skipper B versus österreichischen Yachtmaster
Viele Fragen betreffen die Unterschiede in der Berechtigung von österreichischen und kroatischen Bootsführerscheinen zum Führen von Booten und Yachten.
Die Übersicht ist für österreichische Staatsbürger gedacht.
Wir haben für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Unterschieden zusammengestellt welche Sie dem PDF durch anklicken entnehmen können:
Kroatischer Boat Skipper B für österreichische Staatsbürger
Österreicher sind mit dem kroatischen Boat Skipper B Boots- & Yachtführerschein weltweit zum Führen
eigener Yachten unter österreichischer Flagge und zum
Chartern berechtigt.
Österreicher dürfen somit auch in Deutschland eine Yacht für Urlaubszwecke chartern.
Für ausländische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich deren eigene Yacht in Österreich registriert ist können ihre Yacht unter österreichischer Flagge weltweit führen, zum Chartern
gelten aber die Gesetze ihres Heimatlandes laut Pass bzw. Personalausweis des Skippers.
Der kroatische Boat Skipper B hat auch für kommerzielle & gewerbliche Tätigkeiten Gültigkeit
Wohl wichtigster Unterschied zwischen den kroatischen und österreichischen Befähigungszeugnissen ist, dass der kroatische Boat Skipper B auch für kommerzielle & gewerbliche Tätigkeiten
Gültigkeit hat.
Beachten Sie, dass jedwede gewerbliche, kommerzielle und entgeltliche Tätigkeit mit dem österreichischen Yachtmaster aufgrund österreichischer Gesetze verboten ist.
Beachten Sie weiters, dass jedwede gewerbliche, kommerzielle und entgeltliche Tätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge aufgrund österreichischer Gesetze verboten ist.
Österreichische Boots- & Yachtführerscheine für Motorboote & Segelboote
Österreichischer Yachtmaster zum privaten Führen von Yachten
Österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Yachten auf See (am Meer) werden vom „Österreichischen Segel-Verband“ und vom „Motorbootsportverband für Österreich“ für verschiedene
Fahrtbereiche ausgegebenen.
Obwohl Österreich über keine Küstengewässer verfügt und daher weder Ausbildung noch Abnahme der Prüfung in eigenen Hoheitsgewässern möglich ist werden Befähigungsausweise ausgestellt was diverse
rechtliche Fragen aufwirft.
Laut österreichischem Recht ist außerhalb nationaler Gewässer, also außerhalb der 12 Meilen Zone im internationalen Gewässern kein Führerschein zum Führen von
Yachten unter österreichischer Flagge (Zulassung der Yacht in Österreich) vorgeschrieben. Zu beachten ist, ob man mit seiner Yacht aus oder in ein Hoheitsgewässer mit oder ohne
Führerscheinpflicht einreist. Wenn im Hoheitsgewässer eines Landes Führerscheinpflicht besteht muss der Yachtskipper auch auf einer unter österreichischen Flagge gemeldeten Yacht einen für dieses
Gewässer gültigen Boots- oder Yachtführerschein vorweisen können. Länder mit Führerscheinpflicht sind z.B. Kroatien, Italien und Griechenland. Länder ohne Führerscheinpflicht zum Führen von
Yachten sind z.B. Großbritannien, Irland und die skandinavischen Länder.
Laut österreichischem Recht gibt es keine Einwände, dass Österreichische Staatsbürger amtliche Boots- & Yachtführerscheine zur Navigation auf See (am Meer – nicht für Binnenseen) im Ausland
erwerben,
siehe auch Boat Skipper B für Österreichische Staatsbürger.
Österreichische Boots- und Yachtführerscheine unterliegen den gleichen Kriterien wie alle anderen Befähigungsausweise zum Führen von Booten & Yachten, es gibt keine Garantie dass diese zum
Chartern anerkannt werden. Generell darf keine Charterfirma eine Yacht verchartern, wenn ein Land Boots-/Yachtführerscheinpflicht vorschreibt und der Skipper keinen für Yachttyp, Yachtgröße und
Fahrtbereich gültiges Befähigungsausweis vorweisen kann. Anders als bei Mietautos kann aber jede Charterfirma strengere Richtlinien erlassen um eine Yacht zu verchartern.
Umschreibung BLL-BSA-BSB
Alte Küstenpatente aus dem ehemaligen Jugoslawien können auch heute noch auf aktuell gültige Boots- und/oder Yachtführerscheine umgeschrieben werden.
Küstenpatente die vor 1995 ausgestellt wurden, auch kroatische, haben keine Gültigkeit mehr zum Führen
von Booten und Yachten, können aber in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr, auf ein aktuell gültiges Dokument umgeschrieben
werden.
Ob das Befähigungszeugnis eine Seesprechfunkberechtigung beinhaltet ersehen Sie auf der Rückseite. Soferne der Vermerk „The holder is authorized to operate radio stations …“ beinhaltet die Boat
Leader’s Licence „Voditelja Brodice“ oder Voditelja Camca“ die erforderliche UKW Seesprechfunkberechtigung. Beim Befähigungszeugnis Mornar Motorist gibt es keinen Vermerk „The holder is authorized to operate radio stations …“ daher wurde bei Ablegung der UKW Seesprechfunkprüfung das „General Radiotelephone Operator’s Certificate“
ausgestellt.
Voditelja Brodice, Voditelja Camca und Mornar Motorist
Umschreibung ohne Funk > Boat Skipper A
Voditelja Brodice & Voditelja Camca & Mornar Motorist
OHNE Funk
können nur auf
Boat Skipper A umgeschrieben werden.
Wenn Sie
Voditelja Brodice, Voditelja Camca oder Mornar Motorist
OHNE Funk
haben und eine Ausstellung von
Boat Skipper B wünschen ist dies mit einer kurzen
Funk Zusatzprüfung möglich.
Voditelja Brodice, Voditelja Camca und Mornar Motorist
Umschreibung mit Funk > Boat Skipper B
Voditelja Brodice & Voditelja Camca & Mornar Motorist
MIT Funk
können per Post auf
Boat Skipper B umgeschrieben werden.
Umschreibungen sind auch per Post möglich ber nur in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat,
Bitte überprüfen Sie vor Buchung den benötigten Berechtigungsumfang der jeweiligen Küstenpatente
Boat Skipper A / Boat Skipper B
Umschreibungen Boat Skipper A auf Boat Skipper B ?
Ein „upgrading“ also eine Umschreibung von Boat Skipper A auf Boat Skipper B ist mit einer Funkzusatzprüfung NICHT möglich. Boat Skipper A ist eingeschränkt auf Motorboote & Segelboote bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS) und bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel. Boat Skipper B ist im Hoheitsgewässer (12 NM Zone) gültig und es gibt keine Beschränkung der Motorisierung. Es müssen daher Inhaber von Boat Skipper A beim Erwerb von Boat Skipper B die komplette Prüfung für Boat Skipper B mit Funk abgelegen.
Wir bieten Informationen zur Umschreibung per Post
abgelaufener Jugo & HR Küstenpatente
für folgende Hafenämter an: Hafenamt Zadar
Informationen zur Umschreibung per Post für abgelaufene Boots- & Yachtführerscheine
Updates für Boat Skipper A & B
Aktuelle Änderungen bei Boat Skipper B (2025)
Die bisherige Begrenzung für Motor- und Segelyachten von 30 BRZ/GT wurde laut Verlautbarung im kroatischen Gesetzblatt (Narodne Novine) durch die Angabe 18 m Länge ersetzt. Die BRZ/GT-Beschränkung sowie der frühere Vermerk „eingeschränkt auf Adriatic Sea“ entfallen; es gibt keine Beschränkung der Motorisierung.
Ein Umtausch bestehender Boat-Skipper-B-Befähigungszeugnisse ist nicht erforderlich.
Fahrt entlang der Küste & Ankern (SSVO)
Die Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt (SSVO) regelt u. a. Mindestabstände zur Küste und zu organisierten Badestränden:
- Wasserfahrzeuge ab 30 m Länge: nicht näher als 300 m
- Wasserfahrzeuge ab 15 m bis unter 30 m: nicht näher als 150 m (an organisierten Badestränden 100 m)
- Wasserfahrzeuge unter 15 m: nicht näher als 50 m
Ankern: u. a. verboten dort, wo es in Seekarten/amtlichen Publikationen untersagt ist, in der Nähe von Unterwasserkabeln/Rohrleitungen sowie näher als 50 m an der Absperrung eines organisierten Badestrandes bzw. 150 m vor einem Naturbadestrand. Beiboote/Tender dürfen sich – wenn nicht registriert – max. 500 m vom Mutterschiff entfernen.
Quelle: Narodne Novine. Alle Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich amtlicher Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Vor Ort in Kroatien
Hafenämter in Kroatien
Die amtliche Prüfung der MAG Seefahrtschule Zadar findet im Hafenamt (Lučka kapetanija) Zadar im Fährhafen Gaženica statt:
Lučka kapetanija Zadar — Trajektna luka Gaženica
Gaženička cesta 28 A, 23000 Zadar, Kroatien
Prüfungen mittwochs & freitags ab ca. 15:00 Uhr
Eine Übersicht aller kroatischen Hafenämter (Lučke kapetanije) mit Adressen führt das kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur: mmpi.gov.hr.
Sicherheit auf See
Seenotrettung (SAR) Kroatien: Notruf 195 (kostenlos, rund um die Uhr) oder 112. Such- & Rettungskontakte weltweit: sarcontacts.info.
Das kroatische Ministerium bietet die kostenlose App „NIS“ (Nautical Information Service) mit Notruf via SMS inkl. Positionsübermittlung, Wetterberichten sowie Verzeichnissen von Marinas, Tankstellen und Hafenämtern.
Yacht- & Bootsanmeldung in Kroatien
04.03.2022
Jedes ausländische Boot über 2,50 Meter Länge oder 5,5 kW muss in Kroatien angemeldet werden. Es sind die Schiffssicherheits- und Leuchtfeuergebühren zu entrichten. Diese richten sich nach Länge
der Yacht / des Bootes und Motorleistung in KW.
Zum Befahren kroatischer Gewässer mit Freizeitbooten muss eine Jahresgenehmigung (auch Vignette oder Permit) oder, wie es heißt, „Ankunftsmeldung für Yachten oder Boote in den Hoheitsgewässern
der Republik Kroatien“ bei der Hafenmeisterei erworben werden. Ebenso müssen Skipper eine Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) entrichtet, dieses berechnet sich aus Aufenthaltsdauer und Bootslänge.
Wo melde ich mein Boot oder meine Yacht in Kroatien an?
Alle Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien transportiert werden, müssen bevor sie zu Wasser gelassen werden, beim Hafenamt angemeldet werden. Dabei sind vorzulegen: Personaldokumente der
Besatzung, ein amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse nachweist und für den Skipper ein zur Navigation auf see gültiger Boots- bzw. Yachtführerschein.
Alle Boote, die am Wasserweg nach Kroatien einreisen im ersten Port of entry. Dabei sind vorzulegen: Personaldokumente der Besatzung, ein amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse
nachweist und für den Skipper ein zur Navigation auf see gültiger Boots- bzw. Yachtführerschein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kroatischen Zentrale für Tourismus
Österreich
Tel: +43 1 585 38 84
e-mail: Kontaktformular
Deutschland 60311 FRANKFURT
Tel: +49 69 238 5350
e-mail: Kontaktformular
Deutschland 80469 MÜNCHEN
Tel: +49 89 22 33 44
e-mail Kontaktformular
Permit / Vignette online
über SeaHelp beantragen
www.sea-help.eu/permit-vignette-yacht-boot-kroatien-online/
Charter von Jetski, Booten und Yachten
21.08.2021
Unterschied zwischen Mietwagen & Charteryacht
Der Unterschied zwischen Mietwagen und Charter von Yachten liegt darin, dass zum Mieten eines PKW „nur“ der dafür gültige Führerschein vorgelegt werden muss, dieVergabe des Mietwagens erfolgt
ohne weitere Überprüfung der Fahrpraxis.
Bei Charteryachten kann aber muss keine Überprüfung der praktischen Befähigung zum Führen des Wasserfahrzeuges durch die Charterfirma erfolgen.
Länder mit Bootsführerschein Pflicht
Wenn in einem Land ein Boots- oder Yachtführerschein vorgeschrieben ist kann ein Wassersportgerät (z.B. Jet Ski), ein Boot (z.B. Sportboot) oder eine Yacht (Motoryacht oder Segelyacht) nicht ohne
entsprechend vorgeschriebenen Boots- & Yachtführerschein gechartert werden.
Kroatien hat Bootsführerscheinpflicht
In Kroatien werden manche ausländische Boots- & Yachtführerschein anerkannt, gelten zum Führern von Charteryachten aber nur, wenn vom Skipper auch eine Seesprechfunkberechtigung
vorgewiesen werden kann.
Dies gilt z.B. auch für österreichische Yachtmaster Führerscheine und deutsche Sportbootführerscheine.
Charter von Motor- oder Segelyachten
Unabhängig ob ein Boots- & Yachtführerschein vorgeschrieben ist oder in führerscheinfreien Ländern KEIN Boots- & Yachtführerschein vorgeschrieben ist darf der Vercharterer die Gesetze des Landes nicht unterschreiten (eine Yacht an einen Skipper ohne Boots- & Yachtführerschein verchartern) aber der Vercharterer kann für seine oder manche seiner Yachten strengere Richtlinien erlassen. Ob der Skipper für das zu charternde Boot qualifiziert ist, entscheidet allein der Vercharterer welcher z.B. auch auf eine Probefahrt bestehen kann. Diese Regelung ist unabhängig vom Ausstellungsland und Berechtigungsumfang von Boots- oder Yachtführerschein.
Charter von Jetski, Booten & Yachten in Kroatien (Führerschein Pflicht!)
Im Allgemeinen ist in Kroatien bei Miete von Jet Ski und langsamen Booten bis 20 PS eine Einschulung von einigen Minuten, bei stärker motorisierten Sportboote von ca. 15 Minuten üblich. Bei
Charteryachten legt die Bandbreite zwischen Basiseinweisung mit Check der Bordausrüstung laut Checkliste bis hin zu Praxiseinschulung abhängig von der gecharterten Yacht abhängig von den
Richtlinien des Charterunternehmens.
Ein Skipper mit jahrelanger Erfahrung im Führen von Motoryachten muss nicht über die Praxis beim Führen einer z.B. einer über 15m langen Segelyacht verfügen.
Charter von Yachten in Frankreich
In Frankreich gelten die Bestimmungen des Heimatlandes des Charter – Skippers und es ist bei stärker motorisierten Motoryachten und Segelyachten unserer Erfahrung unabhängig ob ein Bootsführerschein vorgeschrieben und vorhanden ist oder nicht eine Probefahrt beim check in obligat.
Skipperpraxis & Skippertraining
Die MAG Seefahrtschule Zadar bietet für Skipperneulinge vom kostenlosen Skippertraining am Tag der Übernahme der Yacht bis hin zum
Profitraining auf Motoryachten und Segelyachten eine Bandbreite an Skipperpraxis & Skippertrainings – Angeboten an.
Der Vorteil bei den amtlichen (staatlichen) Boots- & Yachtführerscheinen in Kroatien ist, dass Sie auf erworbene Praxis in führerscheinfreien Ländern zurückgreifen können bzw. die sich auf den
Praxiserwerb für das von Ihnen gewählte Wasserfahrzeug beschränken können. (Keine verpflichtende Segelpraxis wenn Sie Motoryachten führen wollen)
Feiertage in Kroatien
An gesetzlichen Feiertagen finden im Hafenamt keine Prüfungen statt. In Zadar sind die Prüfungstage Mittwoch und Freitag — fällt ein Prüfungstag auf einen Feiertag, entfällt an diesem Tag die Prüfungsmöglichkeit.
Die jeweils aktuellen gesetzlichen Feiertage in Kroatien berücksichtigen wir bei der Terminvereinbarung mit Ihnen.
Suche und Rettung auf See in Italien
Ihre Sicherheit auf See mit Charteryachten und dem eigenen Boot

© Logo der Guardia Costiera, die Küstenwache Italiens
Suche & Rettung auf See in Italien
SAR – Search and Rescue
Als Seenotrettung bezeichnet man die Hilfe für in Seenot geratene Menschen. Zu den Tätigkeiten gehören die Rettung von Schiffbrüchigen, die Brandbekämpfung auf See sowie Suche nach Vermissten. Seenotrettungskräfte verwenden als Einsatzmittel meist Schiffe oder Boote, es können jedoch auch Hubschrauber und Flächenflugzeuge zum Einsatz kommen, letztere aber fast ausschließlich falls der Einsatzort sehr weit von der Küste entfernt liegt. Ihre primäre Aufgabe ist es, Personen aus lebensbedrohlichen Situationen zu evakuieren – die Rettung oder Bergung von Sachwerten ist nachrangig.
CP Telefonnummer in Italien > Blue Number 1530
Die kostenlose „CP“ Telefonnummer können Sie als Notrufnummer auch ohne Gesprächsgebühr ganzjährig ohne Pause von 00:00 bis 24:00 anrufen und so auch bei Ausfall der Funkanlage oder von kleinen
Booten ohne Funk Hilfe im Seenotfall anfordern.
„CP“ ausgesprochen „Charly Papa“ ist der 2 Letter Bestätigungscode im Standard Marinevokabular für
„wir bringen Hilfe“
Unser Tipp: speichern Sie die CP Notrufnummer vor dem ersten Auslaufen in Ihrem Handy ein !
For emergency at sea, the blue number 1530 is active and free-toll through the national territory,
available 24 hours a day, 365 days a year.
Logo Number 1530
How to use the service?
Mobile Phones – by contacting 1530 from mobile telephony equipment, the Operational Centre of the Italian Coast Guard will be activated.
From the 27th May 2014 the mobile network service will be directly operational from the Harbour Master Office competent for jurisdiction.
Landline Telephony – by dialing 1530 from a landline telephone, the competent Harbour Master Office will answer.
MAG Seefahrtschule Zadar
MAG Seefahrtschule Zadar seit 1990
Die MAG Seefahrtschule Zadar zählt zu einer der wohl ältesten Seefahrtschulen in Österreich mit Ausbildung zum Erwerb kroatischer Bootsführerscheine, Yachtführerscheine
und kommerziell gültiger Befähigungszeugnisse.
Prüfung in Zadar
Recht, Reviere & Nautik-Wissen
Welches Recht gilt auf Schiffen
Unfälle auf See in einem Hoheitsgewässer & internationalen Gewässern
Flaggenstaatsprinzip & Territorialprinzip
11.01..2021
Vereinfachte Kurzfassung – weiterführende Literatur siehe Links am Seitenende
Unfälle auf See in einem Hoheitsgewässer
Unfälle in einem Hoheitsgewässer, in der 12 Meilen Zone werden von den Behörden des Landes untersucht in dem sich der Unfall ereignet hat. In Hoheitsgewässern eines Staates wird das jeweilige nationale Recht angewandt.
Unfälle auf See in internationalen Gewässern
Außerhalb einer 12 Meilen Zone in internationalen Gewässern werden Unfälle von der Behörde des Landes untersucht unter in dem das Schiff registriert ist (Flagge).
Welches Recht gilt an Bord
Auf Schiffen außerhalb eines Küstengewässern gilt das Recht des Schiffes, also des Flaggenstaates. Da es an Bord keine Polizei gibt, hat der Kapitän entsprechende Befugnisse. Der Kapitän hat die Pflicht, auf dem Schiff für Recht und Ordnung zu sorgen und darf auch jemanden festhalten oder einsperren allerdings dürfen seine Anordnungen nicht den guten Sitten widersprechen sondern nur der Sicherheit an Bord dienen.
Welches Recht gilt auf Schiffen im Hafen?
In Hoheitsgewässern und in dessen Häfen gilt lokales Recht. Auf Schiffen, die unter ausländischer Flagge fahren, gilt aber auch das Recht des Flaggenstaates. Die Ausübung der beiden Hoheitsgewalten muss sinnvoll gegeneinander abgegrenzt werden.
Unfälle von Schiffen unterschiedlicher Flagge und Kollision in internationalen Gewässern
Je nach Fallkonstellation kann die Antwort ziemlich kompliziert sein und es gibt auch viele Ausnahmeregelungen da mehrere Rechtsbereiche betroffen sein können.
Tipps & Literatur
Die Haftung des Skippers – seine Rechte und Pflichten
WelchesRecht gilt auf ausländischen Kreuzfahrtschiffen in deutschen Hoheitsgewässern ?
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Küstenmeer, Hoheitsgewässer & 12 Meilen Zone
24.02.2021
Was bedeutet Küstenpatent ?
Küstenpatent bedeutet, dass der Boots- oder Yachtführerschein den Skipper berechtigt innerhalb der 12 Meilenzone, im Hoheitsgewässer (Küstenmeer) eines Landes Boote oder Yachten zu führen soferne
keine weiteren Einschränkungen auf dem Befähigungszeugnis (z.B. für kommerzielle Tätigkeiten) angeführt sind.
Begriffsbestimmungen Boot – Yacht

Was bedeutet Küstenmeer – 12 Meilen Zone – Hoheitsgewässer
Die 12-Meilen-Zone, auch Küstenmeer (engl. coastal water) oder Hoheitsgewässer genannt ist das seeseitige Territorium eines Küstenstaates das sich von der Küste des Festlandes oder der
vorgelagertesten Insel in Richtung internationalen Seeraum erstreckt. In diesem Bereich gelten die Gesetze des Hoheitslandes. Der Küstenstaat besitzt souveräne Hoheitsrechte im Küstenmeer, das
heißt, hier gilt das nationale Recht des jeweiligen Küstenstaates, insbesondere auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr (Wasserpolizei), des Umweltrechtes und der Strafverfolgung.
In einem Hoheitsgewässer sind die Gesetze des Hoheitslandes vorrangig vor dem Flaggenrecht, also den Gesetzen des Landes, in dem die Yacht registriert ist.
Bei manchen Ländern kommt es zu Überschneidungen der 12-Meilen-Zone und Konflikte aufgrund ihres terrestrischen Referenzpunktes, bei anderen gibt es geringere Entfernungen für die Definition des
Hoheitsgewässers.
Kroatien: 12 Meilen Zone – Hoheitsgewässer
In Kroatien wird das Ein- und Ausreisen aus dem Hoheitsgewässer entsprechend den EU-Bestimmungen verschärft kontrolliert. Das Gesetz nach Schengen Regeln besagt, dass eine Überschreitung der
Grenzen ohne Polizeikontrolle mit Strafen für alle physischen Personen an Bord zu ahnden ist.
Auch Skipper von Yachten müssen bei kurzzeitigem Verlassen des Hoheitsgewässers in internationale Gewässer nach Einlaufen in die 12 Meilenzone der kroatischen Gewässer mit Strafen rechnen.

Bei Fragen senden Sie uns Ihre Frage über Kontakt.
Begriffe Boot Schiff Yacht
Begriffsbestimmungen
Bootsführerscheine & Yachtführerscheine
20.12.2020
Boote sind Wasserfahrzeuge bis 15 m Länge
Boote können durch Motorkraft angetrieben werden – Motorboote, Hauptantrieb ist der Motor
Boote können durch Segelkraft angetrieben werden – Segelboote, Hauptantrieb ist die Besegelung
Boote können für private Zwecke oder auch für kommerzielle Tätigkeiten
(Fischerboote, Ausflugsboote, Taxiboote,…) zugelassen werden,
folglich z.B. als Ausflugsboote mit höherer Personenanzahl an Bord als Yachten !
Die zulässige Personenanzahl an Bord ist abhängig von der Bauart, Größe und Zulassung.
Boote mit Zulassung von mehr als 12 Personen haben erweiterte Zulassungsvorschriften zu beachten.
Sportboote sind offene Boote die dem Sport oder Vergnügen dienen oder auch kommerziell zur Vermietung genutzt werden können.
Zum Führen (kommandieren) von Booten innerhalb des Hoheitsgewässers ohne kommerzielle Crew (arbeitsrechtlich gemeldete nautische Crew) ist Boat Skipper B gültig.
KEINE PS/kW Beschränkung !

Motorboot

Sportboot

Ausflugsboot
Schiffe sind Wasserfahrzeuge über 15 m bzw. 24 m Länge
Es gibt Frachtschiffe, Tanker, Baggerschiffe, Passagierschiff, Kriegsschiffe, ….

Baggerschiff

Schlepper

Passagierschiff – HSC Vessel
Yachten
Yachten verfügen über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten.
Es gibt Motoryachten und Segelyachten abhängig vom Hauptantrieb, Motor oder Segel und der entsprechenden Rumpfform. Es gibt Einrumpfyachten (Monohull Yachten) und Katamarane.
Yachten dienen dem Sport oder Vergnügen oder können, je nach Flagge (Zulassungsland) auch für gewerbliche Zwecke zugelassen werden (Charteryachten)
Yachten können bareboat, also zum „selber“ fahren oder mit Besatzung verchartert werden.
Yachten bis 18m Länge können mit maximal 12 Personen an Bord zugelassen werden.
Yachten mit Zulassung von mehr als 12 Personen bedürfen einer Besatzung und und haben erweiterte Zulassungsvorschriften zu beachten.
Zum Führen (kommandieren) von Yachten bis 18m Länge innerhalb des Hoheitsgewässers ist, bei Eigneryachten abhängig von der Flagge, bei Charteryachten abhängig der Nationalität
des Skippers Boat Skipper B gültig.
Sonderbedingungen laut Flaggenrecht, z.B. Yachten unter österreichischer Flagge ohne Einschränkung
des Fahrtgebietes, folglich auch im internationalen Gewässer und International gültig.

Motoryacht

Segelyacht Monohull

Segelyacht Katamaran
Rumpfform Verdränger
Verdränger sind Boote oder Schiffe die sich zu jeder Zeit mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser befinden und dieses verdrängen.
Die maximale Rumpfgeschwindigkeit hängt von der Länge ab und kann durch höhere Motorisierung nicht überschritten werden.
Charakteristisch ist der glatte Rumpf des Unterwasserschiffes.

Rumpfform Gleiter
Gleiter heben sich mit zunehmender Geschwindigkeit aus dem Wasser und beginnen ab einer bestimmten Geschwindigkeit auf dem Wasser zu gleiten.
Gleiter befinden sich im Stillstand mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser, können langsam auch als Verdränger fahren und haben ab Übergang in Gleitfahrt einen geringeren Tiefgang als in
Ruhe oder Verdrängerfahrt.
Die maximale Rumpfgeschwindigkeit kann durch höhere Motorisierung überschritten werden.
Charakteristisch ist der Rumpf des Unterwasserschiffes mit Wasserabrisskanten.

BRZ – BRT – Tonnen – Vermessung
Schiffs- & Yachtvermessung – Maßangaben
10.08.2021
BRZ & BRT
Die BRT ( 1 BRT entspricht 2,83 m³ seewasserfest verbauter Rauminhalt eines Schiffes) hat seit dem 18.07.1994 bei der
Welthandelsflotte nach 12 jähriger Übergangszeit ausgedient
Bruttoregistertonne (BRT) und Nettoregistertonne (NRT) wurden ersetzt durch die dimensionslosen Zahlen
Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ).
Die Bruttoraumzahl wird auch als Gross-Tonnage (GT) bezeichnet.
Die genaue Berechnung der BRZ erfolgt durch folgende Formeln:
BRZ = K1 x V
K1 = 0,2 + 0,02 x log10V
Dabei ist V der Zahlenwert des in Kubikmeter gemessenen Inhalts aller geschlossenen Räume vom Kiel bis zum
Schornstein.
K1 ist ein Wert, der zwischen 0,22 und 0,32 liegt und abhängig von der Schiffsgröße ist (d.h. V zwischen 10 und 1 Mio. m³).
Hat ein Schiff ein Volumen von 10.000 m³, so ergibt sich daraus K1=0,28 und damit eine BRZ von 2800.
aktuelle Raummaße für Schiffe & Yachten – die BRZ
BRZ ist eine Raumzahl (Brutto-Raumzahl).
Die Raumzahl (engl. Gross Tonnage) ist im Gegensatz zu Registertonne oder Kubikmeter eine dimensionslose Zahl und kein Raummaß, basiert aber auf dem
in m3 vermessenen Schiffsraum. Der neue Wert wird durch eine einfache Formel ermittelt: BRZ = k x V.
| V | ist das Gesamtvolumen in m³ |
| k | ein von der Schiffsgröße abhängiger Faktor zwischen 0,22 und 0,32. |
Tonne – Bruttoregistertonne – Bruttoraumzahl
Wann benötigt man welche Vermessungseinheiten & Angaben?
Nicht zu verwechseln sind die Begriffe Tonne, Bruttoregistertonne und Bruttoraumzahl.
Das Gesamtgewicht des Schiffes einschließlich der Ladung wird in „t“ (Tonnen) angegeben.
(Vergleiche wie bei Straßenfahrzeugen, z.B. LKW)
Die Tonnen (Gewichtsmaß) entsprechen der Wasserverdrängung (Deplacement) des eingetauchten Schiffskörpers, nach dem archimedischen Prinzip verdrängt ein Körper soviel Wasser, wie er wiegt.
Die Tonnenangabe ist z.B. beim Kranen zu berücksichtigen .
Die BRZ ist ausschlaggebend ob man berechtigt ist, z.B. eine Yacht zu führen.
Boat Skipper B – Yachtführerschein
bisNEU 18 m (der Wortlaut 30
BRZ/GT in Narodne Novine gestrichen) – siehe Boat Skipper B
ohne PS/kW Beschränkung, zeitlich unbeschränkt gültig,
inklusive UKW Seesprechfunk
Yachtmaster A berechtigt zum Führen von Motor- & Segelyachten bis 100 BRZ.
Yachtmaster B berechtigt zum
Führen von Motor- & Segelyachten bis 500 BRZ.
Bei allen Befähigungszeugnissen handelt es sich um amtliche Dokumente des
kroatischen Ministeriums für Schifffahrt
Geografischer Nordpol & magnetisch Nord
Navigation & Seekarten
13.02.2021
Navigation: geographischer Nordpol vs. magnetisch Nord und Variation
Geographischer Nordpol
Der geographische Nordpol ist jener Punkt in dem sich alle Meridianlinien in der nördlichen Hemisphäre treffen.
Alle Seekarten sind „genordet“, das bedeutet auf einer Seekarte ist Norden immer „oben“.
Auch Detailpläne oder Detailkarten sind immer „genordet“.
Auf einem Globus ist auf ersten Blick ersichtlich, dass sich die Meridiane im geographischen Nordpol treffen.
Bei den hauptsächlich für die Navigation auf See verwendeten Merkatorkarten scheinen Meridiane aufgrund der
Merkator – Projektion als parallele Linien auf und treffen sich ebenso im geographischen Nordpol aber „im unendlichen“.
Magnetisch Nord
Magnetisch Nord ist die Nordrichtung, in die die Kompassnadel eines Flüssigkeitskompasses zeigt.
Diese Richtung ist ortsabhängig und fällt nicht mit dem Nordpol zusammen. Sie „ändert“ sich ständig.
Die Abweichung, seemännisch Variation genannt, entnimmt man der Seekarte. Da sich diese Abweichung ändert findet man auf der Karte ein Bezugsjahr mit entsprechender Abweichung sowie die jährliche
Änderung um die aktuelle Variation berechnen zu können.

Missweisung – Deklination – Variation
Kompassnavigation
Die Missweisung zwischen Geographisch-Nord und Magnetisch-Nord, dieser Winkel wird geographisch als Deklination bezeichnet. Bei der Prüfung wird nach der Variation gefragt. Beides ist identisch
und zur Kursbestimmung erforderlich wenn der Kurs aufgrund des Magnetkompasses gehalten werden muss.
Die Variation entnimmt man der Seekarte.
Magnetische Feldlinien (Isogone: Linien mit der gleichen Missweisung) beeinflussen die Nordrichtung. Leider sind diese Linien nicht mit den Meridianen identisch, sondern verändern sich
jährlich.
Der magnetische Nordpol befindet sich dort, wo die magnetischen Feldlinien des Erdmagnetfelds vertikal zur Erdoberfläche in das Erdinnere eintreten und liegt nicht auf dem geografischen
Nordpol.
Der geografische Nordpol liegt am nördlichen Ende der Erdachse.
FAQ’s & Tipps
Küstennahe Fahrt & Variation
Bei küstennaher Fahrt, z.B. von Insel Krk zur Insel Rab kann man die Variation getrost vernachlässigen da auf Booten und kleineren Yachten Flüssigkeitskompasse nur eine 5 Grad Einteilung haben
und das manuelle Steuern auf einige Grad Unterschied nicht wesentlich ist.
Bei einer Atlantiküberquerung ergeben einige Grad Unterschied beim Steuerkurs aufgrund der Entfernung eine doch beachtliche Kursabweichung.

Missweisung geographisch – magnetisch Nord bei Navigation mittels Fluxgate Kompass
Bei Navigation mit Seekarte und Fluxgate Kompass anstelle des Flüssigkeitskompasses entfällt die Berechnung da man die Variation laut Seekarte über Tastatur im Fluxgatekompass eingibt und somit
den Kartenkurs ablesen kann.
Zu beachten ist, dass man bei Ortsveränderung und geänderter Variation diese im Fluxgatekompass manuell über die Tastatur korrigieren muss.
Missweisung geographisch – magnetisch Nord bei GPS Navigation
Bei Navigation mit GPS gekoppelten Plotter wird automatisch der Kurs über Grund angezeigt. Eine manuelle Eingabe oder Berechnung ist damit nicht erforderlich.
Der Flüssigkeitskompass – ein „must“ an Bord?
Obwohl der Flüssigkeitskompass durch Variation und Deviation (Ablegung durch Metallteile an Bord) abgelenkt wird hat er einen wesentlichen Vorteil, er funktioniert auch ohne Strom! Sollte die Bordelektrik ausfallen sind Fluxgate Kompass, GPS, Kreiselkompass oder Funk wertlos, außer die Yacht verfügt über eine Notstromversorgung. Da diese bei den meisten Yachten nicht vorhanden ist bietet der klassische Flüssigkeitskompass alleinig die Möglichkeit einer Kursbestimmung ohne Landsicht an.
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Englisch Seefahrt
28.05.2025
SOLAS – International Convention for the Safety of Life at Sea
Sobald bei der Schiffsführung oder Kommunikation über Funk Personen mit verschiedenen Muttersprachen beteiligt sind ist das international gültige Seefahrtvokabular „IMO Standard Marine Communication Phrases“ zu benutzen.
Vergleichbar zu diesen Vorschriften ist die Kommunikation im Flugverkehr zu sehen wobei beide Funkzeugnisse jeweils nur für den erworbenen Zweck genutzt werden darf (Seeverkehr oder Luftverkehr) obwohl das Buchstabieralphabet identisch ist.
Die Kandidaten werden als deutschsprachige Kandidaten laut Pass/ID-Karte zur Prüfung angemeldet
(Österreich – Deutschland – Schweiz)
Aufgrund der IMO & SOLAS Bestimmungen obliegt es aber dem Prüfer die Prüfungssprache festzulegen.
Geringe Englischkenntnisse, einfaches Schulenglisch, wird daher vorausgesetzt.
Die Phrasen des „Standard Marine Navigational Vocabulary laut Skriptum für den Not-, Dringlichkeits- & Sicherheitsverkehr werden ebenso vorausgesetzt.
Prüfungen & Prüfungssprache
Aufgrund der IMO & SOLAS Bestimmungen obliegt es der Prüfungskommission oder dem jeweiligen Prüfer, abhängig seiner Deutschkenntnisse, die Prüfungssprache festzulegen.
Geringe Englischkenntnisse wie einfaches Schulenglisch werden daher vorausgesetzt.
Die Phrasen des „Standard Marine Navigational Vocabulary laut Skriptum für den Not-, Dringlichkeits- & Sicherheitsverkehr werden ebenso vorausgesetzt.
IMO – International Maritime Organisation
Bei SOLAS „International Convention for the Safety of Life at Sea“ handelt es sich um einen internationalen Vertrag der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO (International Maritime
Organisation),
der Mindestsicherheitsstandards für Schiffe, ihre Ausrüstung und ihren Betrieb festlegt.