Küstenpatente
UKW-Seesprechfunk
Funkschein
Das UKW-Seefunkzeugnis für den Sprechfunk an Bord — als Zusatz- oder Ergänzungsprüfung zu Ihrem Bootsführerschein, deutschsprachig betreut in Zadar.
Alle Kurse und Prüfungen werden ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten. Sie interessieren sich für einen Kurs auf Kroatisch? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf.
01 Worum es geht
Funk an
Bord.
Zu AT/DE-Patenten. UKW-Seesprechfunkprüfung als Ergänzung zu österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen.
Zusatzprüfung. Auch zu „alten“ jugoslawischen & kroatischen Küstenpatenten.
Deutschsprachig. smart & easy Kurse in perfektem Deutsch am Tag vor der Prüfung.
In Zadar. Prüfung mittwochs und/oder freitags — bequem über die A1 erreichbar.
Kleine Gruppen. ca. 15 Teilnehmende — wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und üben den Funkverkehr gemeinsam.

02 Pflicht & Ausnahmen
Pflicht in Kroatien —
mit Ausnahmen.
In Kroatien ist der Seefunk grundsätzlich verpflichtend: Sobald eine UKW-Seefunkanlage an Bord ist — und das trifft auf alle Charteryachten zu — muss mindestens eine Person an Bord ein gültiges Seesprechfunkzeugnis besitzen. Inhaber des Boat Skipper B erwerben die UKW-Seesprechfunklizenz automatisch — in der Lizenz und im Preis inklusive.
Für wen ist die UKW-Zusatzprüfung gedacht? Für Inhaber ausländischer Bootsführerscheine (z. B. aus Deutschland oder Österreich), die in Kroatien chartern möchten — es sei denn, Sie haben im eigenen Land bereits ein anerkanntes Seefunkzeugnis erworben. Eine Kombination mit dem Boat Skipper A ist nicht möglich: Wer größere Boote führen möchte, legt direkt den Boat Skipper B ab — der Funk ist dort bereits enthalten.
Seesprechfunkprüfung als Ergänzung zu in Kroatien anerkannten österreichischen und deutschen Bootsführerschein See (gültig zur Navigation am Meer, nicht für Bootsführerscheine Binnensee oder Flüsse).
Es sei denn — diese Ausnahmen befreien von der kroatischen UKW-Prüfung:
Anerkanntes Seefunkzeugnis vorhanden. Wer bereits ein gültiges SRC (Short Range Certificate) oder LRC (Long Range Certificate) aus Deutschland oder Österreich besitzt, braucht keine zusätzliche kroatische Prüfung — diese international (GMDSS) gültigen Zeugnisse werden in Kroatien anerkannt.
Boat Skipper B. Das kroatische Küstenpatent B enthält die UKW-Seefunkberechtigung bereits — eine separate Funkprüfung entfällt.
Keine Funkanlage an Bord. Keine Funkschein-Pflicht besteht bei kleinen Booten, die mit Boat Skipper A geführt werden dürfen — mit den Beschränkungen bis maximal 7 m Länge und 20 PS sowie Fahrt bis max. 6 NM von der Küste des Festlands oder einer Insel. Alle größeren oder stärker motorisierten, gewerblich genutzten Boote und Yachten müssen in Kroatien zumindest mit einer UKW-Seesprechfunkanlage ausgestattet sein. Charteryachten sind — auch wenn sie privat gemietet werden — gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge und entsprechend ausgerüstet.
Achtung, kein Ersatz: Das deutsche UBI (Binnenschifffahrtsfunk) gilt nur für Binnengewässer und wird für den Seefunk in Kroatien nicht anerkannt — hier ist SRC/LRC oder unsere kroatische UKW-Prüfung nötig.
Gut zu wissen: Im Zweifel entscheidet die kroatische Hafenbehörde. Sie sind sich unsicher, ob in Ihrem Fall die UKW-Prüfung verpflichtend oder sinnvoll ist? Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie persönlich.
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