Zur Zeit können laut AGB (diese Seite unten) ausschliesslich Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für das
Hafenamt Zadar von uns bearbeitet werden,
Anfragen zu anderen Hafenämtern können derzeit leider nicht bearbeitet werden. Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich
ausgestellt hat
*) laut AGB diese Seite unten
Alte Küstenpatente aus dem ehemaligen Jugoslawien können auch heute noch auf aktuell gültige Boots- und Yachtführerscheine umgeschrieben werden.
Küstenpatente die vor 1995 ausgestellt wurden haben keine Gültigkeit mehr zum Führen
von Booten und Yachten, können aber in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr, auf ein aktuell gültiges Dokument umgeschrieben
werden.
Diese Umschreibung führen wir gerne per Post für Sie durch, die Wartezeit auf das neue Dokument beträgt
je nach Hafenamt und Saison mindestens 3 - 5 Wochen.
OHNE Funk
können per Post auf
Boat Skipper A umgeschrieben werden.
MIT Funk
können per Post auf
Boat Skipper B umgeschrieben werden.
Wenn Sie
Voditelja Brodice, Voditelja Camca und Mornar Motorist
OHNE Funk
haben und eine Ausstellung von
Boat Skipper B wünschen ist dies mit einer kurzen
Funk Zusatzprüfung möglich.
Bitte überprüfen Sie vor Buchung den benötigten Berechtiungsumfang der jeweiligen Küstenpatente
Boat Skipper A / Boat Skipper B
Senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail betreffend der Umschreibung und senden Sie in der Anlage
eine Kopie / Scan Ihres Bootsführerscheines (beide Seiten)
bzw. falls extra ausgestellt der Funklizenz
an office@mag-seefahrtschule.com
BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach Verlust
Umschreibungen / Duplikate
bei Bekanntgabe des Prüfungsdatums oder der Registrierungsnummer auf Anfrage
Umschreibungen / Duplikate
ohne Bekanntgabe des Prüfungsdatums oder der Registrierungsnummer auf Anfrage
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Fotos und auf der E-Mail Bestätigung zu Ihrer Anfrage.
Umschreibungen für das Hafenamt Zadar mit allen Aussenstellen.
Die Duplikatsausstellung bzw. Umschreibung muss laut Gesetz in jenem Hafenamt erfolgen, das die ursprüngliche Lizenz ausgestellt hat.
Wir stellen dem Anfragesteller alle Informationen zur Einreichung zur Verfügung,
benötigte Unterlagen zur Einreichung (Fotos & Dokumente), Adresse des Hafenamtes, Abteilung und zuständigen Beamten, die Zusendung muss direkt an das Hafenamt bzw. bei Zadar an unseren
Repräsentanten erfolgen.
Zur Zeit können laut AGB (diese Seite unten) ausschliesslich Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für das
Hafenamt Zadar von uns bearbeitet werden,
Anfragen zu anderen Hafenämtern können derzeit leider nicht bearbeitet werden. Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich
ausgestellt hat
Es gelten für Umschreibungen und Duplikatausstellungen die AGB