11.01..2021
Vereinfachte Kurzfassung - weiterführende Literatur siehe Links am Seitenende
Unfälle in einem Hoheitsgewässer, in der 12 Meilen Zone werden von den Behörden des Landes untersucht in dem sich der Unfall ereignet hat. In Hoheitsgewässern eines Staates wird das jeweilige nationale Recht angewandt.
Ausserhalb einer 12 Meilen Zone in internationalen Gewässern werden Unfälle von der Behörde des Landes untersucht unter in dem das Schiff registriert ist (Flagge).
Auf Schiffen ausserhalb eines Küstengewässern gilt das Recht des Schiffes, also des Flaggenstaates. Da es an Bord keine Polizei gibt, hat der Kapitän entsprechende Befugnisse. Der Kapitän hat die Pflicht, auf dem Schiff für Recht und Ordnung zu sorgen und darf auch jemanden festhalten oder einsperren allerdings dürfen seine Anordnungen nicht den guten Sitten widersprechen sondern nur der Sicherheit an Bord dienen.
In Hoheitsgewässern und in dessen Häfen gilt lokales Recht. Auf Schiffen, die unter ausländischer Flagge fahren, gilt aber auch das Recht des Flaggenstaates. Die Ausübung der beiden Hoheitsgewalten muss sinnvoll gegeneinander abgegrenzt werden.
Je nach Fallkonstellation kann die Antwort ziemlich kompliziert sein und es gibt auch viele Ausnahmeregelungen da mehrere Rechtsbereiche betroffen sein können.
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