Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B inklusive UKW Seesprechfunk
15.12.2020
Viele Fragen betreffen die Gültigkeit des "Küstenpatentes" und die Antwort lautet, dass diese Frage nicht so leicht ohne zusätzliche Angaben zu beantworten ist.
Die Gültigkeit von Bootsführerscheinen & Yachtführerscheinen ist im Gegensatz zu Berufsbefähigungszeugnissen für Schiffe über 500 BRZ international nicht
geregelt. Die Anerkennung von Berufsbefähigungszeugnissen wird von der IMO international geregelt, betrifft aber nur Tätigkeiten auf Frachter und Passagierschiffen, keine Yachten, auch wenn diese
kommerziell genutzt werden.
Die Gültigkeit von Bootsführerscheinen & Yachtführerscheinen hängt bei Eigneryachten von der Flagge der Yacht (Land in dem die Yacht registriert ist) und dem
Hoheitsgewässer ab in dem man sich befindet.
Im internationalen Gewässer gelten die Gesetze des Landes in dem die Yacht registriert ist (Flaggenrecht).
In einem Hoheitsgewässer gelten zusätzlich zusätzlich die Gesetze des Landes, in dem man aufhältig ist.
Die Gültigkeit von Bootsführerscheinen & Yachtführerscheinen hängt beim Charter von den Gestzen des Heimatlandes des Skippers der Charteryacht ab.
Der Bootsführerschein & Yachtführerschein Boat Skipper B berechtigt Mototor & Segelyachten bis 30 BRZ/GT auf See (am Meer - nicht auf Binnenseen) zu führen und für folgende Staatsbürger
gilt:
Österreicher sind weltweit zum Führen eigener Yachten unter österreichischer Flagge und zum Chartern berechtigt. Österreicher dürfen somit auch
in Deutschland eine Yacht für Urlaubszwecke chartern.
Für ausländische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich deren eigene Yacht in Österreich registriert ist können ihre Yacht unter österreichischer Flagge weltweit führen, zum Chartern
gelten aber die Gesetze ihres Heimatlandes laut Pass bzw. Personalausweis des Skippers.
Kommerzielle gewerbliche Tätigkeiten (Kabotage)
Beachten Sie, dass jedwede gewerliche, kommerzielle und entgeltliche Tätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge aufgrund österreichischer Gesetze verboten ist. Was hilft ist ausflaggen,
das bedeutet Registrierung der Yacht in einem anderen Land (z.B. Liberia, Malta, Kroatien). Hierbei sind die Gesetze des Landes zu beachten in dem man einer gewerblichen Tätigkeit mit der Yacht
nachgehen möchte. In Kroatien müssen Yachten zu gewerblichen Tätigkeiten unter kroatischer Flagge registriert sein.
Deutsche sind mit Boat Skipper B nur in Kroatien berechtigt ihr eigenesBoot oder ihre eigene Yachten zu führen. Für Deutsche Staatsbürger
ist zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge in Deutschland ein deutscher Boots- oder Yachtführerschein vorgeschrieben. Dieses Gesetz kommt auch beim Chartern in anderen Ländern wie Spanien
oder Italien zur Anwendung. Selbstverständlich können deutsche Staatsbürger mit Boat Skipper B aber in Kroatien Mototor & Segelyachten chartern.
Da Kroatien zum Chartern zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung vorschreibt kann diese zu deutschen Bootsführerscheinen in Kroatien erworben werden.
Lassen deutsche Staatsbürger ihre Yacht unter fremder Flagge (Liberia, Panama, Österreich, Grossbrittanien,...) zu dann können sie ihre Yacht mit Boat Skipper B führen. Die Registrierung einer
privaten Yacht erfolgt immer im Land des Hauptwohnsitzes, bei gewerblichen Yachten im Land des Firmensitzes.
Kroaten sind mit Boat Skipper B weltweit zum Führen eigener Yachten unter kroatischer Flagge und zum Chartern berechtigt. Kroaten dürfen somit auch in Deutschland und anderen
Ländern eine Yacht für Urlaubszwecke chartern.