kroatische & österreichische Bootsführerscheine

Gegenüberstellung der Befähigungen & Berechtigungen

17.12.2020

Kroatischer Boat Skipper B versus österreichischen Yachtmaster

Viele Fragen betreffen die Unterschiede in der Berechtigung von österreichischen und kroatischen Bootsführerscheinen zum Führen von Booten und Yachten.

Die Übersicht ist für österreichische Staatsbürger gedacht.

Wir haben für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Unterschieden zusammengestellt welche Sie dem PDF durch anklicken entnehmen können:

Kroatischer Boat Skipper B für österreichische Staatsbürger

Österreicher sind mit dem kroatischen Boat Skipper B Boots- & Yachtführerschein weltweit zum Führen
eigener Yachten unter österreichischer Flagge und zum
Chartern berechtigt.
Österreicher dürfen somit auch in Deutschland eine Yacht für Urlaubszwecke chartern.
Für ausländische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich deren eigene Yacht in Österreich registriert ist  können ihre Yacht unter österreichischer Flagge weltweit führen, zum Chartern gelten aber die Gesetze ihres Heimatlandes laut Pass bzw. Personalausweis des Skippers.

Der kroatische Boat Skipper B hat auch für kommerzielle & gewerbliche Tätigkeiten Gültigkeit

Wohl wichtigster Unterschied zwischen den kroatischen und österreichischen Befähigungszeugnissen ist, dass der kroatische Boat Skipper B auch für kommerzielle & gewerbliche Tätigkeiten Gültigkeit hat.
Beachten Sie, dass jedwede gewerbliche, kommerzielle und entgeltliche Tätigkeit mit dem österreichischen Yachtmaster aufgrund österreichischer Gesetze verboten ist.
Beachten Sie weiters, dass jedwede gewerbliche, kommerzielle und entgeltliche Tätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge aufgrund österreichischer Gesetze verboten ist.

Österreichische Boots- & Yachtführerscheine für Motorboote & Segelboote

Österreichischer Yachtmaster zum privaten Führen von Yachten

Österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Yachten auf See (am Meer) werden vom „Österreichischen Segel-Verband“ und vom „Motorbootsportverband für Österreich“ für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen.

Obwohl Österreich über keine Küstengewässer verfügt und daher weder Ausbildung noch Abnahme der Prüfung in eigenen Hoheitsgewässern möglich ist werden Befähigungsausweise ausgestellt was diverse rechtliche Fragen aufwirft.

Laut österreichischem Recht ist außerhalb nationaler Gewässer, also ausserhalb der 12 Meilen Zone im internationalen Gewässern kein Führerschein zum Führen von Yachten unter österreichischer Flagge (Zulassung der Yacht in Österreich) vorgeschrieben. Zu beachten ist, ob man mit seiner Yacht aus oder in ein Hoheitsgewässer mit oder ohne Führerscheinpflicht einreist. Wenn im Hoheitsgewässer eines Landes Führerscheinpflicht besteht muss der Yachtskipper auch auf einer unter österreichischen Flagge gemeldeten Yacht einen für dieses Gewässer gültigen Boots- oder Yachtführerschein vorweisen können. Länder mit Führerscheinpflicht sind z.B. Kroatien, Italien und Griechenland. Länder ohne Führerscheinpflicht zum Führen von Yachten sind z.B. Großbritannien, Irland und die skandinavischen Länder.

Laut österreichischem Recht gibt es keine Einwände, daß Österreichische Staatsbürger amtliche Boots- & Yachtführerscheine zur Navigation auf See (am Meer - nicht für Binnenseen) im Ausland erwerben,
siehe auch Boat Skipper B für Österreichische Staatsbürger.

Österreichische Boots- und Yachtführerscheine unterliegen den gleichen Kriterien wie alle anderen Befähigungsausweise zum Führen von Booten & Yachten, es gibt keine Garantie dass diese zum Chartern anerkannt werden. Generell darf keine Charterfirma eine Yacht verchartern, wenn ein Land Boots-/Yachtführerscheinpflicht vorschreibt und der Skipper keinen für Yachttyp, Yachtgrösse und Fahrtbereich gültiges Befähigungsausweis vorweisen kann. Anders als bei Mietautos kann aber jede Charterfirma strengere Richtlinien erlassen um eine Yacht zu verchartern.

Boat Skipper A oder B ?