Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
16.12.2020 / update 2023
Seit der Führerscheinreform in Kroatien ist für alle motorisierten Boote, auch für Boote unter 3.68 kW (5 PS), eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See (am Meer) vorgeschrieben
Nicht gültig sind Binnenseescheine wie "Donaupatente", Wörthersee- oder Bodenseepatente.
Das heißt, für jedes motorbetriebene Boot ist eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben, auch zum Führen von Beibooten von Yachten unter 5 PS.
update für Boote unter 2,5 m und 5 HP
Boote unter 2,5 m Länge und unter 5 HP dürfen entsprechend der Zulassung (Fahrtbereich) führerscheinfrei von Personen ab 18 Jahren
geführt werden. Wird eine der Grenzen (Länge/Motorisierung überschritten ist der Bootsführerschein für die entsprechende Länge/Motorisierung erforderlich.
Diese Informationen sind ohne Gewehr und vor dem Führen eines Bootes ohne Führerschein ist unbedingt das zuständige Hafenamt zu kontaktieren da Änderungen jederzeit ohne Bekanntgabe auf dieser
Seite möglich sind.
Alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
Nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne Maschinenantrieb (Motor) gestattet.
Führerscheinfreie Boote siehe Führerscheinpflicht & führerscheinfreie Boote in Kroatien
Boat Skipper A eignet sich somit für Jugendliche welche Beiboote von Yachten führen wollen.
Der Vorteil, bereits ab dem ab dem 15. Geburtstag ist die Prüfungsablegung möglich.
Weiters ist Boat Skipper A und für all jene geeignet, die ein Boot unter 7 m und Motor bis 15 kW ohne Funk besitzen und bis maximal 6 NM von der Küste fahren wollen.
Beachten Sie, dass in Kroatien das Führen von motorisierten Beibooten einer Yacht nur durch Personen erfolgen darf welche im Besitz eines gültigen Bootsführerscheines für motorbetriebene
Wasserfahrzeuge sind, auch für den kurzen Weg von der ankernden Yacht zum Strand!
Boat Skipper A ist nicht gültig zum Chartern von Yachten, sehr wohl aber zum Mieten von Booten unter 7 m und maximaler Motorisierung bis 15 kW. Boat Skipper A ist nicht gültig zum Führen von
Jetskis da diese die erlaubte Motorleistung von 15 kW übersteigen.
Boat Skipper B ist gültig zum Führen von eigenen Yachten und Wassersportfahrzeugen wie Jetski im gesamten kroatischen Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) unabhängig
von der Flagge der Yacht und der Nationalität des Skippers.
Gültigkeit für Boat Skipper B zum Führen eigener Yachten entsprechend der Flagge (Zulassung) und zum Chartern entsprechend der Nationalität des Skippers siehe "Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine"
Boat Skipper B ist gültig zum Führen von Charteryachten, Motor- & Segelyachten, im gesamten kroatischen Hoheitsgewässer, also der 12 Meilen Zone.
Boat Skipper B ethält auch eine UKW Seesprechfunkberechtigung. In Kroatien sind alle kommerziell genutzten Boote und Yachten ausrüstungspflichtig mit einem
Seesprechfunkgerät und der Skipper einer Charteryacht muss neben einem für Bootsfrösse und Bootstyp gültigen Botsführerschein auch eine Seesprechfunkberechtigung vorweisen können.
In der Regel werden ausländische Boots- & Yachtführerscheine zum Führen eigener Boote & Yachten anerkannt.
Ebenso ist das Chartern mit ausländischen Bootsführerscheinen "See" möglich, nicht aber mit Binnenscheinen.
Sollte der Charterskipper nur über einen ausländischen Boots- oder Yachtführerschein ohne Seesprechfunkberechtigung verfügen kann er eine UKW Seesprechfunklizenz zu seinem ausländischen
Bootsführerschein in Kroatien erwerben.
In
Kroatien anerkannte ausländische Bootsführerscheine
Ausländische Segelscheine
Wenn der Skipper einer Segelyacht nur über einen ausländischen Segelschein See verfügt ist er mit diesem nicht befugt das motorisierte Beiboot zu führen. Es klingt vielleicht paradox, dass ein
Skipper berechtigt ist eine grosse Segelyacht zu führen aber kein motorisiertes Beiboot aber die Begründung findet sich im Gesetz. Für eine Segelyacht gilt der Motor nicht als Hauptantrieb, bei
einem motorisierten Beiboot gilt der Motor aber als Hauptantrieb. Der kroatische Boat Skipper B gilt aber zum Führen von Motor- & Segelyachten.
Für jedes motorbetriebene Boot UND jedes Boot über 2,5 m Länge ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand oder zur Mole mit einem unter 5 PS motorisierten Beiboot braucht man einen Bootsführerschein! Auch
motorisierte Beiboote gelten als Motorboote.
Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe, Boote unter 2,5 m ohne Mortor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Führerscheinpflicht in Kroatien und betreffen NICHT die Anmeldungspflicht bzw. Permitabgaben (Seenotrettungsabgabe &
Leuchtturmsteuer)
Bei der Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot
über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 kW (6,8 PS) unabhängig von der Länge gekauft werden.
Führerscheinpflichtige Boote können in einem Hafenamt NICHT angemeldet werden wenn kein gültiger Bootsführerschein vorgewiesen werden kannn.
Diese Informationen sind ohne Gewehr und vor dem Führen eines Bootes ohne Führerschein ist unbedingt das zuständige Hafenamt zu kontaktieren da Änderungen jederzeit ohne Bekanntgabe auf dieser
Seite möglich sind.
Republik Kroatien - Ministerium für See, Transport und Infrastruktur