Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
16.12.2020
Wenn ein Bootsführerschein für den jeweilige See oder den Fluss vorgeschrieben ist, wie z.B. in Österreich - Nein
Wenn ein Bootsführerschein See (für das Meer) vorgeschrieben ist, wie z.B. in Kroatien - Nein !
Generell gelten Befähigungszeugnisse für das ausgestellte Fahrtgebiet. Boots- & Yachtführerscheine See, egal in welchem Staat erworben gelten nur zur Navigation auf See, das heisst am Meer. Umgekehrt gilt das gleiche. Ein Donaupatent oder Binnensee Patent berechtigt nicht zum Führen von Booten, Schiffen und Yachten auf See.
Ausnahmen:
Flüsse die in ein Meer münden dürfen in manchen Staaten, bis zu einer festgelegten Grenze, mit Befähigungszeugnissen die zur Navigation auf See berechtigen, befahren werden.
In manchen Ländern sind auf einem Befähigungszeugnis regionale Ausnahmen vermerkt.
Begründung:
Bei Bootsführerscheinen See (Meer) gilt Navigation als Hauptbestandteil der Prüfung, nicht jedoch bei Binnenscheinen.
Lichterführung und Seezeichen auf See weichen in vielem von Bestimmungen der Binnenschiffahrt ab.
Bei der Donau z.B. werden Entfernungen in km angegeben, auf See (am Meer) findet in der Navigation ausschließlich die sm - Seemeile (NM - nautical mile) Verwendung. Auch Geschwindigkeitsangaben
werden auf See (am Meer) ausschließlich in Knoten angegeben welche auf der nautischen Seemeile basieren
(1 Knoten entspricht 1 SM pro Stunde)
Für den Erwerb von Schiffsführerpatenten Seen und Flüsse empfehlen wir die die
Schiffsführerschule am Grundlsee
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Seefahrtschule Grundlsee.