letzte Aktualisierung 08.05.2022 - Chronik siehe diese Seite unten
Updates in chronologischer Reihenfolge zu Reisen nach und Urlaub in Kroatien diese Seite unten.
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Ab 22.02.2022
Einreise von Österreich nach Kroatien
Einreise von Kroatien nach Österreich
Ab 08.05.2022
Einreise nach Kroatien:
Reisende aus allen Staaten kommend können derzeit ohne Einschränkungen nach Kroatien einreisen
Ausreise: Aufgrund der Schengengrenze zwischen Kroatien und Slowenien müssen EU-BürgerInnen (Ausnahme slowenische Staatsangehörige)
und Drittstaatsangehörige für die Ausreise aus Kroatien nach Slowenien die internationalen Grenzübergänge zwischen den beiden Staaten verwenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Ihr Land zuständigen Kroatischen Zentrale für
Tourismus
Einreise nach Österreich: 3 G beachten
08.05.2022 vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite
Einreise nach Kroatien,
Kurs & Prüfung auch für Ungeimpfte mit Test möglich
Kurse & Prüfungen
Kandidaten müssen bei der Prüfung keine besonderen Vorschriften beachten, die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
20.04.2022 vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite
Einreise nach Kroatien
Kurs & Prüfung auch für Ungeimpfte mit Test möglich
Kandidaten müssen bei der Prüfung die derzeit geltenden Vorschriften beachten, dass zum Betreten von Ämtern (z.B. Polizei, Hafenämter) ein Impfnachweis oder
für Ungeimpfte ein Antigentest, gültig für 48 Stunden, erforderlich ist!
10.01.2022 vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite
Wir werden nach Absprache mit den Hafenämtern sowie der Kroatischen Zentrale für Tourismus die Meldungen zur aktuellen Situation auf dieser Seite veröffentlichen. Diese Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen aktualisiert, alle Angaben verstehen sich als Hinweis ohne Garantie und ohne Garantie auf Vollständigkeit und vorbehaltlich kurzfristigen Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Um Ihnen die Einreise und den Aufenthalt in Kroatien zu erleichtern empfehlen wir das folgende Formular auszufüllen > https://entercroatia.mup.hr/
Neue Einreisebedingungen in die Republik Kroatien
Reisende, die aus einem EU/EWR Mitgliedstaat in
die Republik Kroatien reisen
Seit dem 01.07.2021 ist die Einreise möglich gilt für Reisenden, die direkt aus den Ländern und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus
Ländern und/oder Regionen des Schengen-Raums und den assoziierten Schengen–Ländern kommen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, wird die Einreise in die Republik Kroatien ermöglicht, wenn sie
ein gültiges und geltendes digitales EU-COVID-Zertifikat besitzen
1.) einen negativen PCR-Test oder eines Antigen-Schnelltestes
Der Befund des PCR-Tests darf nicht älter als 72 Stunden und des Antigen-Schnelltests nicht älter als 48 Stunden sein, und zwar ab dem Zeitpunkt der Testdurchführung bis zur Ankunft am
Grenzübergang.
Antigen-Schnelltestes - AST auf SARS-CoV-2. Antigen-Schnelltest – AST, wobei dieser Antigen-Schnelltest auf der von der Europäischen Kommission
veröffentlichten gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Schnelltests für Antigene aufgeführt werden muss. Bei einem im Ausland durchgeführten
AST muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien
akzeptiert.
2.) einer nicht mehr als 210 Tage alten Bescheinigung über den Erhalt der zwei Dosis des Impfstoffs, der in der EU in Verwendung ist (Pfizer, Moderna, AstaZeneca, Gamaleya,
Sinopharm) oder einer nicht mehr als 210 Tage alten Bescheinigung über den Erhalt einer Dosis des Impfstoffes, der nur in einer Dosis verwendet wird (Janssen/Johnson & Johnson), falls
seit dem Erhalt dieser einer Impfdosis 14 Tage verlaufen sind;
Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis des Pfizer-, Moderna- oder Gamaleya-Impfstoffs, aufgrund deren es möglich ist, in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis zum maximal 42. Tag
seit der Impfung einzureisen, bzw. vom 22. bis zum maximal 84. Tag seit der Impfung mit der ersten Dosis des Astra Zeneca–Impfstoffs.
3.) Bescheinigung, dass sich die Person von einer SARS-COVID-2-Infektion erholt hat und eine Impfdosis innerhalb von 6 Monaten seit dem Anfang der Krankheit erhielt, wobei die
Person mindestens 210 Tage vor der Ankunft am Grenzübergang geimpft werden muss.
4.) einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei der Test in den letzten 180 Tagen
durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang ist oder ein ärztliches Zertifikat, das bestätigt, dass sich die Person von der SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt
hat.
5.) oder diese Reisenden müssen einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2 unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit
der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die
Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen anzuwenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS ÖSTERREICH
Liechtensteinstraße 22a, 1/1/7, 1090 Wien, Österreich
Tel.: +43 1 585 3884
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS DEUTSCHLAND
Stephanstraße 13, 0313 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2385350
online Info's des kroatischen Ministeriums in deutscher Sprache
https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
02.07.2021
Einreise nach Kroatien ab 01.07.2021
www.sea-help.eu/news-allgemein/einreise-kroatien-corona-test/
18.08.2021
Erstimpfung reicht nicht mehr für den Impfnachweis (ab 18.8.2021)
Als Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Einreiseverordnung reicht ab 18.8.2021 nicht mehr die Erstimpfung nach Ablauf von 21 Tagen. Es gelten somit einheitliche Voraussetzungen für eine
Vollimmunisierung.
Es gelten weiterhin nur die in Anlage C angeführten Impfstoffe gegen COVID-19. Ein „Impfnachweis“ für die COVID-19-Einreiseverordnung muss ab 18.8.2021 somit folgende Voraussetzungen
erfüllen:
Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
Ablauf von 21 Tagen seit der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage davor ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht
länger als 270 Tage zurückliegen darf.
https://www.ris.bka.gv.at/
31.05.2021
Bei Einreise nach Österreich aus Kroatien
entfällt die Quarantäne!
Ab 1. Juni 2021 entfällt die Quarantäne für Reiserückkehrer bei Einreise aus Kroatien.
Ab sofort gilt die 3-G-Regel: Vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen können ohne anschließende Quarantäne aus Kroatien einreisen
https://www.sea-help.eu/news-allgemein/einreise-oesterreich-ohne-quarantaene/
22.05.2021
Bei Einreise nach Deutschland aus Kroatien
entfällt die Quarantäne!
https://www.sea-help.eu/news-allgemein/einreise-deutschland-aus-kroatien-quarantaene-entfaellt/
15.04.2021
Neue Einreisebedingungen in die Republik Kroatien
Seit dem 01.04.2021 ist die Einreise möglich mit einem
negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden bei der Einreise),
negativen Antigentest aus der gemeinsamen EU-Liste von COVID-19 Antigentests (nicht älter als 48 Stunden),
Bestätigung über eine vor mehr als 14 Tagen durchgeführte COVID19-Schutzimpfung,
Bestätigung über durchgemachte COVID-19-Erkrankung
(positiver Test darf nicht länger als
180 und nicht weniger als 11 Tage zurückliegen)
oder 10-tägige Heimquarantäne
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Liechtensteinstraße 22a, 1/1/7, 1090 Wien, Österreich
Tel.: +43 1 585 3884
nähere Details auf den folgenden Webseiten:
31.03.2021
Einreise nach Kroatien mit Antigen-Test ab 1. April
Für die Einreise nach Kroatien reichen
ab dem 1. April 2021 Antigen-Tests,
kostspielige PCR-Tests sind nicht mehr erforderlich.
Antigen Tests gelten nur für 10 Tage.
weitere Infos > auf Bild klicken
15.03.2021
Kurs & Prüfung in Split
Kurs & Prüfung in Split
1. Termin Kurs 02.05. -
Prüfung 03.05.2021 und
weitere Termine ab Anfang Mai wöchentlich möglich
Voranmeldung möglich !
Wir bieten allen unseren Kandidaten neue Skripten 2021 für Boat Skipper A & B laut aktuellen Prüfungsfragen der Hafenämter zum kostenlosen Download an.
Für Kandidaten mit Buchung 2020 und Terminverschiebung auf das Jahr 2021 Download der neuen, aktuellen Skripten ebenfalls GRATIS !
Bitte beachten Sie die AGB und besonderen AGB in Zeiten der Coronakrise.
25.02.2021
Kurs & Prüfung in Zadar im Zeitraum
29.03. - 16.04.2021
&
28.06. - 06.08.2021
Wir bieten allen unseren Kandidaten neue Skripten 2021 für Boat Skipper A & B laut aktuellen Prüfungsfragen der Hafenämter zum kostenlosen Download an.
Für Kandidaten mit Buchung 2020 und Terminverschiebung auf das Jahr 2021 Download der neuen, aktuellen Skripten ebenfalls GRATIS !
Bitte beachten Sie die AGB und besonderen AGB in Zeiten der Coronakrise.
19.01.2021 Kroatien, MAG Seefahrtschule - Kurs- & Prüfungstemine in Rijeka, Zadar & Split
Die Kurs- & Prüfungstemine der MAG Seefahrtschule sind derzeit in Bearbeitung,
bitte um Ihr Verständnis, dass derzeit aufgrund der Reisebeschränkungen und Lockdown in Deutschland und Österreich keine Kurse & Prüfungen möglich sind.
Alle angeführten Kurs- & Prüfungstage sind derzeit vorbehaltlich Änderungen.
Neue Termine werden nach Beendigung der Corona Massnahmen online gestellt.
Wir bieten allen unseren Kandidaten neue Skripten 2021 für Boat Skipper A & B laut aktuellen Prüfungsfragen der Hafenämter zum kostenlosen Download an.
Für Kandidaten mit Buchung 2020 und Terminverschiebung auf das Jahr 2021 Download ebenfalls GRATIS !
Wir bieten derzeit nur Buchung mit Kurs- & Prüfungstemin "offen" an, das bedeutet Sie können die Heimvorbereitung, den Download des Skriptums und Link zu den Videoclips um Euro 50,--
bestellen und
Kurs- & Prüfungstemin nachträglich buchen sobald Termine auf unserer Webseite angeboten werden.
Coronavirus Informationen, News und Inzidenzen für die Adriaküste: Täglich aktualisierte Inzidenzen für Kroatien
ACHTUNG
Alle Auskünfte vorbehaltlich Änderungen und ohne Garantie, vorbehaltlich staatlicher Änderungen sowie der Einreisemöglichkeit nach Kroatien.
Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt die Ausreiseerlaubnis aus Ihrem Land, also die offiziellen Webseiten Ihres Heimatlandes, der zu durchreisenden Staaten (z.B. Slowenien) und von Kroatien.
Kroatisches Innenministerium
die häufigsten Fragen und Antworten über die Einreisebedingungen in die Republik Kroatien mit
Link zu Anfragen per E-Mail > https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/
Weitere Informationen zu
Ausreise und Wiedereinreise in Ihr Heimatland
erhalten Sie beim jeweiligen Ministerium Ihres Heimatlandes
ACHTUNG
die Hafenämter haben uns informiert, dass jeder Kandidat bei der Prüfung eine
Atemschutzmaske
tragen muss.
Bedingt durch die Corona Krise kann es zu Verzögerungen bei der Prüfungsabwicklung kommen.
Alle Informationen wurden nach bestem Gewissen mit grösster Sorgfaltspflicht erstellt verstehen sich aber ohne Gewähr für zwischenzeitliche und kurzfristige Änderungen.
Bitte kontrollieren Sie die Bestimmungen vor Reiseantritt über offizielle Seiten.