FAQ:  Küstenpatent - Boat Skipper B

FAQ - einige häufig gestellte Fragen & Antworten

FAQ, die am häufigsten gestellten Fragen werden auf dieser Seite beantwortet,
sollten Sie weitere Informationen benötigen besuchen Sie bitte

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Küstenpatente  - Boat Skipper A & B

Welche Küstenpatente gibt es und welche Boote und Yachten ist man berechtigt mit Boat Skipper A & B zu steuern.

Das Küstenpatent A berechtigt zum Führen von Motorbooten UND Segelbooten bis 7m & 20 PS ohne Funk !

Das Küstenpatent B berechtigt zum Führen von Motoryachten UND Segelyachten mit Funk ohne PS Limit !

FAQ - Fahren mit Booten & Yachten in Hoheitsgewässern - 12 Meilen Zone

Charteryachten
Wer im Ausland Boote / Yachten chartern möchte muss folgende Fragen klären (z.B. bei der Charterfirma)
Habe ich den für das ausländische Revier erforderlichen Bootsführerschein ?


Eigneryachten
Wer mit dem eigenen Boot in ausländische Hoheitsgewässer einlaufen möchte muss folgende Fragen klären

Habe ich den für das ausländische Revier erforderlichen Bootsführerschein laut flagge meiner Yacht ?
Habe ich das vom Gastland geforderte Bootsdokument und den vorgeschriebenen Boots- bzw. Yachtführerschein?
Besteht für mein Boot die im Gastland möglicherweise geforderte Haftpflichtversicherung ?
Bestehen sonstige Regularien, die ich im Gastland zu beachten habe?

Internationale Gewässer & Hoheitsgewässer - 12 M Zone
allgemeine Bestimmungen

FAQ - Fahren mit Booten & Yachten in internationalen Gewässern

Charteryachten
Wer im Ausland Boote / Yachten chartern möchte muss bei der Charterfirma klären, ob es überhaupt gestattet ist, mit der Charteryacht das Hoheitsgewässer zu verlassen. Diese Bestimmung ist abhängig von den Geschäftsbedingungen der Charterfirma und für welchen Fahrtbereich die Yacht versichert ist.

Eigneryachten
Wer mit dem eigenen Boot in internationalen Gewässern navigieren möchte muss folgende Fragen klären

Welche Gesetze gelten im Flaggenland der Yacht (in dem Land, in dem die Yacht registriert ist und unter deren Flagge die Yacht segelt) zum Führen von Yachten im internationalen Gewässer.
Im internationalen Seeraum gelten an Bord ausschliesslich die Gesetze des Flaggenstaates.
Nur dieses Land erlässt die Gesetze ob ein Führerschein vorgeschrienben ist, wenn ja, welcher oder ob das Führen einer Yacht auch ohne Führerschein gestattet ist.

Internationale Gewässer & Hoheitsgewässer - 12 M Zone
allgemeine Bestimmungen

Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine & Yachtführerscheine

Gültigkeit & Anerkennung Küstenpatent Boat Skipper B

für österreichische Staatsbürger &

Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich                          >

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Gültigkeit & Anerkennung Küstenpatent Boat Skipper B

für deutsche Staatsbürger   >

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Gültigkeit & Anerkennung Küstenpatent Boat Skipper B

für Schweizer Staatsbürger  >

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Gültigkeit & Anerkennung Küstenpatent Boat Skipper B

für kroatische Staatsbürger  >

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Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine & Bootsführerscheinpflicht

Viele Küstenstaaten schreiben keinen Bootsführerschein zum Führen von Booten oder Yachten vor,
andere haben spezielle Vorschriften welche in Ihrem Hoheitsgewässer, der 12 Meilen Zone, zu beachten sind.

Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland

Großbritannien Irland Italien Kroatien Luxemburg Niederlande Norwegen

Polen Portugal Schweden Spanien Slowenien Türkei

 

Auszugsweise Übersicht über Führerscheinvorschriften & Versicherungspflicht

Änderungen durch die Staaten ohne Bekanntgabe auf dieser Seite vorbehalten

 

Kroatien             detaillierte Informationen
Führerschein:      Führerscheinpflicht
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben;
Sonstiges:          Das Befahren der kroatischen Küstengewässer ist gebührenpflichtig.

                           Das so genannte "Permit" muss bei Einreise über Land beim zuständigen Hafenamt des

                           Einsetzhafens, bei Einreise über See beim nächst erreichbaren Hafenamt beantragt und bezahlt

                           werden. Das Permit gilt ab Ausstellungstag für jeweils für ein Jahr.
                           Auf Charterbooten und Yachten welche mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind muss der

                           Skipper zumindest im Besitz eines UKW Seesprechfunkzeugnisses sein.

 

Slowenien
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;
Sonstiges:           Anmeldung beim Zoll und der Polizei erforderlich.

Italien
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Bootshaftpflicht:  gesetzlich vorgeschrieben; Mindestdeckungssumme 1,5 Mio. DM.
Sonstiges:           die höchstzulässige Personenzahl an Bord (Herstellerangaben) darf nicht überschritten werden.

 

Griechenland
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;

Großbritannien
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;

Irland
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;

Niederlande
Führerschein:      nicht vorgeschrieben bis 15 m und max 20 km/h
                            Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß
                            schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote").
Bootshaftpflicht:  vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.

Norwegen
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;

Schweden
Führerschein:      nicht vorgeschrieben;
Bootshaftpflicht:   nicht vorgeschrieben;

Frankreich:        
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes

Spanien
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben für Boote ab 6 m Länge sowie für Wasserscooter.

Portugal
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;

Türkei
Führerschein:      Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes;
Bootshaftpflicht:  nicht vorgeschrieben;

 

Datenstand 2002; die oben angeführten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr,
vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Ankündigung auf dieser Seite
Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die für das jeweilige Land zuständige Fremdenverkehrswerbung oder das jeweilige Seefahrtsamt.

 

 

Übersicht über Führerscheinvorschriften Europa

   
Land
Belgien
Bootsführerschein / Yachtführerschein (See = Meer)
nicht vorgeschrieben
Bulgarien nicht vorgeschrieben
Dänemark vorgeschrieben für Boote über 20 t Wasserverdrängung
Deutschland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Finnland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Frankreich entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Griechenland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Großbritannien nicht vorgeschrieben
Irland nicht vorgeschrieben
Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Kroatien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Luxemburg nicht vorgeschrieben
Niederlande für Boote über 15m und 20km/h
Norwegen nicht vorgeschrieben
Polen entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Portugal entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Schweden nicht vorgeschrieben
Spanien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Slowenien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Türkei entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes

 
Für die USA, Südamerika, Afrika und Asien liegen uns zur Zeit keine Informationen zu Führerscheinpflicht vor.

 

Der Gesetzestext "entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes" bedeutet aber nicht, dass Österreicher ohne Bootsführerschein fahren dürfen, da im österreichischen Gesetz angeführt ist, dass die Bestimmungen des Hoheitsgewässers zu beachten sind. Somit, gilt in einem Hoheitsgewässer Führerscheinpflicht, müssen auch Österreicher zum Führen von Booten und Yachten einen entsprechenden gültigen Führerschein vorweisen können.

Für österreichische und alle anderen Staatsbürger, die in ihrem Heimatland einen Bootsführerschein oder Yachtführerschein See NICHT gesetzlich vorgeschrieben haben bedeutet das, dass der
kroatische Bootsführerschein überall anerkannt wird (siehe auch nächsten Absatz) .

Wann darf der Kandidat nach der Prüfung ein Boot steuern ?

Hafenamt Rijeka
Sie können nach bestandener Prüfung jeweils am nächsten Werktag (Montag) eine Bestätigung im Hafenamt Rijeka oder einer Aussenstelle des Hafenamtes Rijeka (Hafenämter im Raum Rijeka) abholen. Die Bestätigung ist nur in Kroatien gültig.
Das Original erhalten Sie ca. 3-4 Wochen nach abgelegter Prüfung per Post zugesendet.

Hafenamt Zadar
Sie können nach bestandener Prüfung
jeweils am nächsten Werktag ausgenommen Samstag den Bootsführerschein im Hafenamt abholen.

Hafenamt Split
Sie können nach bestandener Prüfung innerhalb der nächsten Werktage den Bootsführerschein im Hafenamt abholen.


Beinhaltet die Prüfung einen praktischen Teil ?

NEIN !

Die Prüfungen für Boat Skipper A Bootsführerschein und Boat Skipper B Yachtführerschein bestehen aus einer mündlichen, theoretischen Prüfung mit Positions-, Kurs- & Entfernungsbestimmung auf einer Seekarte.
Zum Führen von Motoryachten und Segelyachten empfehlen wir, soferne der Kandidat noch über keine Praxis verfügt, im eigenen Interesse Skipperpraxis !


Küstenpatent - Bootsführerschein & Yachtführerscheine - Boat Skipper A & B

Was kostet ein Küstenpatent,
welche Varianten der Ausbildung gibt es ?

Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter "was kostet ein Küstenpatent"

Fragen Antworten kroatisches Küstenpatent Boat Skipper Gültigkeit Anerkennung Österreicher Charteryachten eigene Yachten
Fragen Antworten kroatisches Küstenpatent Boat Skipper Gültigkeit Anerkennung Österreicher Charteryachten eigene Yachten

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