FAQ, die am häufigsten gestellten Fragen werden auf dieser Seite beantwortet, sollten Sie nähere Informationen benötigen senden Sie bitte eine E-Mail an unser Büro oder rufen Sie uns an.
Der Bootsführerschein & Yachtführerschein,
das kroatische Küstenpatent Boat Skipper B
Yachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung inklusive Seesprechfunk
NEU: Yachten bis (30 BRZ/GT Wortlaut in Narodne Novine gestrichen) - NEU 18 m - siehe
Boat Skipper B
berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Motoryachten
Segelbooten & Segelyachten
Wassersportgeräten - Jetski
auf See (am Meer) - nicht gültig auf Binnenseen & Flüssen > INFO
und gilt als Grundschein der kroatischen Handelsmarine
Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen ist per se nicht abhängig vom Befähigungszeugnis sondern abhängig von den Gesetzen des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert
ist)
und den Gesetzen des Landes in dessen Hoheitsgewässer in dem die Yacht aufhältig ist.
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien alle Yachten chartern.
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien eigene Boote und Yachten unter deutscher Flagge führen.
Es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden
Allerdings müssen sich Boots- oder Yachteigner vor Fahrtantritt vergewissern, ob ihre Versicherung auch für Fahrten auf See und für ausländische Hoheitsgewässer Gültigkeit hat und das Führen der
Yacht im ausländischen Hoheitsgewässer mit dem Befähigungszeugnis des Territorialstaates zu dem das Hoheitsgewässer gehört in der Versicherung beinhaltet ist.
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter kroatischer Flagge auch in anderen Ländern (z.B. Italien, Montenegro, ...) im Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter der Flagge z.B. von Grossbrittanien, Malta, Liberia, Österreich u.s.w auch in anderen Ländern im Hoheitsgewässer
führen.
Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist.
Länder OHNE Bootsführerscheinpflicht, es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser
(12 Seemeilenzone) Sie sich befinden
Länder mit Bootsführerscheinpflicht anerkennen im Allgemeinen die Bestimmungen des Heimatlandes des Charterskippers.
Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B eigene Yachten unter deutscher Flagge NICHT im internationalen Gewässer oder im deutschen Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist), und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen
Führerschein benötigen.
Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen
Gibt es international uneingeschränkt gültige Befähigungszeugnisse für Yachten ?
Die Anerkennung ist beim Chartern abhängig von der Staatsbürgerschaft des Skippers,
so können z.B. Österreicher, Kroaten, Engländer, Slowaken, Tschechen, etc. mit dem Boat Skipper B weltweit chartern,
deutsche Staatsbürger aufgrund des deutschen Gesetzes das z.B. Europa und die Mittelmeeranrainerstaaten gegenseitig anerkennen können nur in Kroatien chartern
Die Gültigkeit bei eigenen Yachten ist abhängig von der Flagge der Yacht (Land der Zulassungs)
So darf z.B. Österreicher, Kroate, Engländer, Slowake, Tscheche eigene Yachten unter diesen Flaggen eigene Yachten weltweit führen
das deutsche Gesetz besagt aber, dass zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutsches Befähigungszeugnis erforderlich ist
nur im Hoheitsgewässer hat das Landesrecht Vorrang - im kroatischen Hoheitsgewässer gilt ein kroatischer Bootsführerschein für alle Nationalitäten
im internationalen oder anderen Hoheitsgewässern gilt das Recht des Landes unter dem die Yacht gemeldet ist
So kann ein Deutscher mit Wohnsitz in Österreich und eigener Yacht unter österreichischer Flagge mit kroatischem Boat Skipper B ohne Beschränkungen diese führen
ein Österreicher in Deutschland mit Boat Skipper B auch chartern, ein deutscher Staatsbürger nicht
Wollen Sie aber mit deutschem Sportbootführerschein See in Kroatien chartern ist dieser nicht ausreichend
da in Kroatien zum Führen von Charteryachten zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist und diese im Boat Skipper B inkludiert ist
In manchen Ländern benötigen alle Staatsbürger überhaupt kein Patent
Übersichtliste auf FAQ - Küstenpatent Boat Skipper B
Bei Charter von Yachten fragen Sie vor Unterzeichnung des Chartervertrages ob die Charterfirma Ihren Boots- & Yachtführerschein anerkennt
Charterfirmen dürfen die Gesetze eines Landes nicht unterschreiten aber strengere als die gestzlichen Bestimmungen verlangen.
Eine Charterfirma darf z.B. einen Praxiserfahrungsnachweis oder eine Probefahrt verlangen, auch dann, wenn der Skipper einen gültigen Boots-& Yachtführerschein hat.