Gültigkeit Küstenpatent Boat Skipper "B" für deutsche Staatsbürger

FAQ - häufig gestellte Fragen & Antworten

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Gültigkeit & Anerkennung Küstenpatent Boat Skipper B

für deutsche Staatsbürger

Küstenpatent - Bootsführerschein & Yachtführerscheine - Boat Skipper A & B

Der Bootsführerschein & Yachtführerschein,
das kroatische Küstenpatent Boat Skipper B
Yachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung inklusive Seesprechfunk
NEU: Yachten bis (30 BRZ/GT Wortlaut in Narodne Novine gestrichen) - NEU 18 m - siehe Boat Skipper B


berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motoryachten
Segelbooten & Segelyachten
Wassersportgeräten - Jetski

auf See (am Meer) - nicht gültig auf Binnenseen & Flüssen > INFO

und gilt als Grundschein der kroatischen Handelsmarine

Gültigkeit des kroatischen Boat Skipper B für deutsche Staatsbürger

Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen ist per se nicht abhängig vom Befähigungszeugnis sondern  abhängig von den Gesetzen des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)
und den Gesetzen des Landes in dessen Hoheitsgewässer in dem die Yacht aufhältig ist.

Führen von Charteryachten

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien alle Yachten chartern.

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien eigene Boote und Yachten unter deutscher Flagge führen.
Es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden
Allerdings müssen sich Boots- oder Yachteigner vor Fahrtantritt vergewissern, ob ihre Versicherung auch für Fahrten auf See und für ausländische Hoheitsgewässer Gültigkeit hat und das Führen der Yacht im ausländischen Hoheitsgewässer mit dem Befähigungszeugnis des Territorialstaates zu dem das Hoheitsgewässer gehört in der Versicherung beinhaltet ist.

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter kroatischer Flagge auch in anderen Ländern (z.B. Italien, Montenegro, ...) im Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter der Flagge z.B. von Grossbrittanien, Malta, Liberia, Österreich u.s.w auch in anderen Ländern im Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist.
Länder OHNE Bootsführerscheinpflicht, es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser
(12 Seemeilenzone) Sie sich befinden
Länder mit Bootsführerscheinpflicht anerkennen im Allgemeinen die Bestimmungen des Heimatlandes des Charterskippers.
Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen

Führen von Eigneryachten

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B eigene Yachten unter deutscher Flagge NICHT im internationalen Gewässer oder im deutschen Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist), und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen.

Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen

Häufig gestellte Fragen von deutschen Staaatsbürgern und Antworten

Gibt es international uneingeschränkt  gültige Befähigungszeugnisse für Yachten ?

Die Anerkennung ist beim Chartern abhängig von der Staatsbürgerschaft des Skippers,
so können z.B. Österreicher, Kroaten, Engländer, Slowaken, Tschechen, etc. mit dem Boat Skipper B weltweit chartern,
deutsche Staatsbürger aufgrund des deutschen Gesetzes das z.B. Europa und die Mittelmeeranrainerstaaten gegenseitig anerkennen können nur in Kroatien chartern

Die Gültigkeit bei eigenen Yachten ist abhängig von der Flagge der Yacht (Land der Zulassungs)
So darf z.B. Österreicher, Kroate, Engländer, Slowake, Tscheche eigene Yachten unter diesen Flaggen eigene Yachten weltweit führen
das deutsche Gesetz besagt aber, dass zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutsches Befähigungszeugnis erforderlich ist
nur im Hoheitsgewässer hat das Landesrecht Vorrang - im kroatischen Hoheitsgewässer gilt ein kroatischer Bootsführerschein  für alle Nationalitäten
im internationalen oder anderen Hoheitsgewässern gilt das Recht des Landes unter dem die Yacht gemeldet ist

So kann ein Deutscher mit Wohnsitz in Österreich und eigener Yacht unter österreichischer Flagge mit kroatischem Boat Skipper B ohne Beschränkungen diese führen
ein Österreicher in Deutschland mit Boat Skipper B auch chartern, ein deutscher Staatsbürger nicht

Wollen Sie aber mit deutschem Sportbootführerschein See in Kroatien chartern ist dieser nicht ausreichend
da in Kroatien zum Führen von Charteryachten zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist und diese im Boat Skipper B inkludiert ist

In manchen Ländern benötigen alle Staatsbürger überhaupt kein Patent
Übersichtliste auf FAQ - Küstenpatent Boat Skipper B

Bei Charter von Yachten fragen Sie vor Unterzeichnung des Chartervertrages ob die Charterfirma Ihren Boots- & Yachtführerschein anerkennt
Charterfirmen dürfen die Gesetze eines Landes nicht unterschreiten aber strengere als die gestzlichen Bestimmungen verlangen.
Eine Charterfirma darf z.B. einen Praxiserfahrungsnachweis oder eine Probefahrt verlangen, auch dann, wenn der Skipper einen gültigen Boots-& Yachtführerschein hat.

Boat Skipper A oder B ?